Vermischtes

Klinikaffäre: Bürgermeister beantragt Verfahren gegen sich

  • Mittwoch, 23. Januar 2019
Klinikum Stuttgart /dpa
Klinikum Stuttgart /dpa

Stuttgart – Der in der Stuttgarter Klinikaffäre unter Druck geratene frühere Kranken­hausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) hat ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Zugleich kündigte der Sozialbürgermeister an, seine Tätigkeit an der Stadtspitze Mitte August zu beenden, wie es in einer Mitteilung der Verwaltung von gestern heißt.

„So lässt sich klären, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des sogenannten Klinikumskandals, verbunden mit der Forderung des Rücktritts aus Teilen des Gemeinderats, gerechtfertigt sind“, wird Wölfle zitiert. Er wähle den Weg zum eigenen Schutz.

Dem Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei eine Erklärung Wölfles vorausgegangen, die Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) eingefordert hatte. Hintergrund ist der Austausch von wohl brisanten SMS-Nachrichten zwischen Wölfle und dem früheren Leiter der internationalen Abteilung am Stuttgarter Klinikum, Andreas Braun, über ein umstrittenes Beratungsprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium.

Braun werden in der Affäre unter anderem Betrug und Bestechung vorgeworfen. Er saß wegen seiner mutmaßlichen Verwicklung in den Klinikskandal mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Wölfle war von August 2011 bis Juli 2016 Krankenhausbürgermeister und ist seitdem Sozialbürgermeister. Seine reguläre Amtszeit endet Mitte August.

Die mutmaßliche Korruptionsaffäre sorgt schon seit Jahren für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, Betrugs und Bestechlichkeit gegen 21 frühere Mitarbeiter des Klinikums und Vermittler von Gesundheitsdienstleistungen. Unter anderem geht es um überhöhte Provisionen an Gesundheitsdienstleister, die das Geschäft mit den ausländischen Patienten vermittelten. Braun, von 1999 bis 2006 Chef der Südwest-Grünen, soll vor den Ermittlern umfassend ausgesagt haben.

Die Stadt Stuttgart hatte Braun wegen der Korruptionsvorwürfe fristlos sowie ordentlich gekündigt – die Umstände der fristlosen Kündigung wurden gestern vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Diese ist nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart unwirksam, weil eine Frist nicht eingehalten worden sei. Dagegen ging die Kommune in der Berufung vor.

Das Landesarbeitsgericht machte nun einen Vergleichsvorschlag: Demnach soll die Stadt Braun für sieben Monate einen Teil seines Gehalts nachträglich zahlen. Die Kommune und Braun müssen entscheiden, ob sie den Vorschlag des Gerichts annehmen.

dpa

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