Politik

Kliniken und Krankenkassen können Qualitätsverträge schließen

  • Mittwoch, 15. August 2018

Berlin – Krankenkassen und Krankenhäuser können künftig spezielle Qualitätsverträge schließen, um die Versorgung von Patienten zu verbessern. Die Rahmenbedingungen dafür haben GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) festgelegt, wie beide Seiten heute mitteilten.

Zu den vier zunächst vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgewählten Leistungsbereichen gehören die endoprothetische Gelenkversorgung, Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patienten, Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten und die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.

Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sieht vor, dass Krankenkassen und Krankenhäuser spezielle Qualitätsverträge abschließen können, um besondere Versorgungsformen anzuwenden und zu finanzieren.

Ob damit tatsächlich eine Weiterentwicklung der Qualität in den Krankenhäusern einhergeht, soll durch eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) geklärt werden.

Für drei der vier Leistungsbereiche einigten sich DKG und Kassen auf entsprechende Evaluationskennziffern. Für das Thema „Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus“ gibt es bisher keine Festlegung. Dort seien „sehr unterschiedliche neue Konzepte zu erwarten, die speziell darauf abgestimmte Messgrößen“ erforderlich machten, hieß es.

Um gemeinsam die Evaluationskennziffern für solche konkreten Vertragsprojekte zu entwickeln, soll es im September einen Workshop des IQTIG geben. Der Workshop richtet sich an potenzielle Vertragspartner, Patientenvertreter und Experten.

kna/may

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