Politik

Kritik an Krankenkassen wegen fehlender Qualitätsverträge für Menschen mit Behinderung

  • Donnerstag, 15. August 2019
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Berlin – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband hat die Krankenkassen aufge­rufen, zügig Verträge zur Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen ab­zu­schließen.

Seit einem Jahr bestehe die Möglichkeit, solche Verträge individuell auszu­handeln, hieß es. „Doch bisher ist es keinem unserer Häuser gelungen, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen“, beklagte Verbandschef Christoph Radbruch heute in Berlin. Dabei seien verschiedene evangelische Krankenhäuser mit Konzepten auf die Krankenkassen zuge­gangen. Radbruch verlangte mehr Tempo und Engagement von den Kassen.

Seit dem 15. August 2018 können Krankenhäuser den Angaben zufolge mit den Kranken­kassen Qualitätsverträge zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen vereinbaren. Sie sollten demnach ab dem 1. Juli 2019 gelten und bis Ende Juni 2023 laufen, um an­schließend beurteilt zu werden.

Radbruch warnte davor, die Frist für die Modellvorhaben ungenutzt verstreichen zu lassen. „Dadurch würde die Chance vergeben, die Versorgung dieser vulnerablen Patien­ten­gruppe im Krankenhaus langfristig zu verbessern", sagte er.

Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Verband unter anderem bei der besseren Organisa­tion der Aufnahme. Zudem solle es eine feste Bezugsperson für Patienten geben, die den Krankenhausaufenthalt koordiniert.

Außerdem müsse auf eine verständliche Kommunikation geachtet werden, wenn nötig etwa in leichter Sprache. Auch gelte es, die Entlassung besser zu organisieren, um Lücken bei der Behandlung zu vermeiden. Mit Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen solle das Personal überdies besonders geschult werden.

kna

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