Politik

KMK empfiehlt uneingeschränkten Regelbetrieb im kommenden Schuljahr

  • Freitag, 11. Juni 2021
/JackF, stock.adobe.com
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Brandenburg – Alle Schulen sollen mit Beginn des neuen Schuljahrs 2021/22 dauerhaft im Regelbetrieb besucht werden – unter Beachtung der je nach Infektionsgeschehen geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen. Dies beschloss gestern die Kultusministerkonferenz (KMK) vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung.

„Die Schülerinnen und Schüler und alle anderen Beteiligten haben während der pandemiebedingten Einschränkungen Enormes geleistet: Sie haben ihre Lernprozesse eigenverantwortlich gestaltet und sind umsichtig mit der für sie herausfordernden Situation umgegangen", sagte Britta Ernst, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Ministerin für Bildung, Jugend und Sport. Am wichtigsten sei, dass die Schulen in vollständigem Präsenzunterricht starten.

Alexander Lorz, Koordinator der B-Länder und Hessischer Kultusminister, verwies darauf, dass effektives Lernen immer auch soziales Lernen sei. „Das Entscheidende für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler ist, dass der Schulbetrieb im neuen Schuljahr mit all seinen Aspekten – dazu gehören neben dem Unterricht natürlich auch Klassenfahrten, Exkursionen, AGs, Förder- und Ganztagsangebote – in vollem Umfang stattfindet.“ Das in den vergangenen Wochen mit dem Bund auf den Weg gebrachte gemeinsame Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche „Aufholen nach Corona“ solle zusätzlich unterstützen.

In dem Beschluss der KMK heißt es, das Infektionsgeschehen habe sich in den vergangenen Wochen positiv entwickelt. Zudem – die KMK verweist hier auf das Robert-Koch-Institut (RKI) – gehe von Kindern und Jugendlichen keine treibende Kraft in der aktuellen Situation aus. Ein großer Teil der Bevölkerung habe zudem bereits mindestens eine Impfung erhalten, zum Beginn des neuen Schuljahres würden viele bereits zwei Mal geimpft sein – auch der Schulbetrieb werde dadurch sicherer.

Der Regelbetrieb soll nicht an individuelle Impfungen von Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Impfquoten geknüpft werden. Zugleich sei aber, so der KMK-Beschluss, bei entsprechenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und entsprechenden altersbezogenen Zulassungen für Kinder und Jugendliche, auf Wunsch ein Impfangebot zu unterbreiten.

aha

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