Gesundheitsminister halten an Testpflicht in Schulen und Kitas fest

Berlin – Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, dass zunächst weiterhin flächendeckend zweimal je Woche in Schulen und Kitas getestet werden soll. Das geht aus einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von vorgestern hervor.
Die Länder sollten bis zu den Sommerferien beziehungsweise bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Bedeutung ausreichend Testangebote für Schüler zur Verfügung stellen, heißt es darin.
Beschlossen wurde auch, die kostenfreien Bürgertests über den Sommer beizubehalten. Das Angebot habe geholfen, die dritte Welle zu brechen. Es gebe den Menschen zusätzliche Sicherheit für ihren Alltag. Dies gelte auch für die anstehende Sommer- und Urlaubszeit.
Der Bund stelle deshalb unter Berücksichtigung notwendiger aktueller Anpassungen diese Möglichkeit weiterhin zur Verfügung. Bund und Länder vereinbarten, bis Ende August die Grundzüge der notwendige Testinfrastruktur für den „Herbst / Winter 2021/22“ zu erarbeiten und rechtzeitig umzusetzen.
Die GMK einigte sich auch darauf, die Verpflichtung der Unternehmen, ihren in Präsenz arbeitenden Beschäftigten regelmäßig ein kostenloses Testangebot zu machen, zu verlängern. Das soll nun bis Ende September gelten.
Die entsprechenden Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung für ein kostenloses Testangebot (einmal wöchentlich, bei erhöhter Gefährdung zweimal wöchentlich) sollen bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Bedeutung gelten.
Über den Sommer soll unter anderem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ein aktuelles Testkonzept erarbeitet werden.
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