Politik

Koalitions­verhandlungen: Tarifeinheit soll gesetzlich verankert werden

  • Dienstag, 19. November 2013
Uploaded: 19.11.2013 14:52:01 by mis
dpa

Berlin – „Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“, wollen Union und SPD den Grundsatz der „Tarifeinheit nach dem betriebs­bezogenen Mehrheitsprinzip“ gesetzlich festschreiben. Dies geht aus dem Entwurf der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ für den Koalitionsvertrag hervor. Durch flankierende Verfahrensregelungen soll dabei den „verfassungsrechtlich gebotenen Belangen“ Rechnung getragen werden.

„Zwang zur Tarifeinheit ist das Gegenteil von Tarifautonomie“, kommentierte Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes, diese Pläne: „Arbeitnehmer können selbst entscheiden, welche Gewerkschaft sie in Tarifverhandlungen vertritt und brauchen dafür keinen Vormund. Dieses Recht kann der Gesetzgeber nicht einschränken, ohne die Verfassung zu verbiegen.“

Der Marburger Bund werde sein hart erkämpftes Recht, eigenständig Tarifverträge für angestellte Ärzte zu schließen, selbstbewusst und entschlossen verteidigen, unterstrich Henke, der als gewählter CDU-Abgeordneter selbst dem neuen Bundestag angehört: „Wir haben in den vergangenen Jahren viele Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern erreichen können und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet. Es kann nicht im Interesse einer Großen Koalition sein, diese Entwicklung umzukehren und hoch qualifizierten Arbeitnehmern das Recht auf selbstbestimmte tarifliche Vertretung zu nehmen. Ohne die Möglichkeit zum Abschluss berufsspezifischer Tarifverträge würden Fachkräfte nicht nur in Kliniken wieder unter dem Tarifkommando einer fremden Gewerkschaft landen, die ihre Interessen gar nicht vertritt.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte sich zuletzt vehement für eine Regelung im Tarifvertragsrecht stark gemacht, nach der in einem Betrieb nur noch derjenige Tarifvertrag zur Anwendung kommen soll, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder in diesem Betrieb gebunden ist. In den Krankenhäusern ist das in der Regel Verdi. Die Marburger-Bund-Mitglieder sind dort meist in der Minderheit, weil es deutlich weniger Ärztinnen und Ärzte als Pflegekräfte in den Kliniken gibt.

Nach Überzeugung des Marburger Bundes wäre der Entzug des Rechts, eigene arztspezifische Tarifverträge abzuschließen, eine intensive Beschränkung der in Artikel Absatz 3 des Grundgesetzes garantierten Koalitionsfreiheit, also des Rechts für jedermann und alle Berufe, Vereinigungen und damit auch Gewerkschaften zu bilden. Die Ärztegewerkschaft hatte deshalb angekündigt, jede Regelung, die ihr verfassungsmäßiges Koalitionsrecht einschränkt, vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

JF

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