Politik

Kohleausstieg bis spätestens 2038

  • Montag, 28. Januar 2019
Kraftwerk Niederaußem (Nordrhein-Westfalen) /dpa
Kraftwerk Niederaußem (Nordrhein-Westfalen) /dpa

Berlin – Das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland soll spätestens 2038 vom Netz gehen – die betroffenen Regionen und Bürger bekommen zum Ausgleich Milliarden­hilfen. Nach monatelangen Beratungen hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission vorgestern auf einen Ausstiegsplan geeinigt, der nun in Gesetzesform gegossen werden soll.

„Das ist ein historischer Kraftakt gewesen“, sagte Ronald Pofalla (CDU), einer der vier Vorsitzenden der Kommission. Er hoffe, dass der Kompromiss zur Befriedung des gesellschaftlichen Konflikts um die Kohleverstromung beitrage. Umweltschützer monierten das späte Enddatum, lobten aber den Einstieg in den Ausstieg. 2032 soll überprüft werden, ob das Ausstiegsdatum angesichts der Lage und im Einvernehmen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden kann.

Braunkohle gilt als klimaschädlichster Energieträger, aber Zehntausende Arbeitsplätze hängen daran im Rheinland und in Ostdeutschland. Nach dem für Ende 2022 geplanten Atomausstieg wird Deutschland dann ab spätestens 2038 als eines der ersten Industrieländer der Welt neben Erdgas fast komplett auf erneuerbare Energien setzen. 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kündigte in der Frankfurter Allge­meinen Sonntags­zeitung an, die Bundesregierung werde die Vorschläge der Kommission „sorgfältig und konstruktiv prüfen“. Die Stromversorgung sieht er durch den Kompromiss nicht in Gefahr. Auch die Klimaschutzziele der Bundesregierung für das Jahr 2030 würden erreicht.

SPD-Chefin Andrea Nahles, die vor einer „Blutgrätsche gegen die Braunkohle“ gewarnt hatte, meinte: „Das ist das Fundament für einen erfolgreichen Weg zum Kohleausstieg.“ Grünen-Chefin Annalena Baerbock lobte, es sei zumindest ein erster Schritt gelungen. Das Unternehmen RWE beurteilte dieses Ansinnen kritisch.

Die betroffenen Bundesländer bekommen – wenn die Politik der Kommission folgt – eine gesetzliche Absicherung der Bundeshilfen per Staatsvertrag. Schon Ende April sollen Eckpunkte für ein „Maßnahmengesetz“ vorliegen, das festschreibt, wie der Bund den Strukturwandel genau fördern will. 5.000 neue Arbeitsplätze durch die Bundesregierung bis 2028 hält die Kommission für „angemessen“.

dpa

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