Kommunen müssen Aufsichtspflicht bei Glückspielen wahrnehmen
Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hat Länder und Kommunen dazu aufgerufen, ihre Aufsichtspflicht über Glücksspielautomaten in Gaststätten wahrzunehmen. Sie wolle Glücksspiele nicht verteufeln. Aber wenn sie zur Sucht würden, könnten sie nicht nur die süchtigen Spieler selbst, sondern ganze Familien zerstören, warnte Mortler gestern in Berlin. 700.000 Menschen zwischen 16 und 70 oder knapp ein Prozent der Bevölkerung seien „problematische“ Spieler oder bereits süchtig.
Drei Viertel der Spieler, die 2016 eine Suchttherapie gemacht haben, hätten an Geldautomaten gespielt. Und umgekehrt würden 60 Prozent des Umsatzes an Geldspielautomaten durch Süchtige erzielt, erläuterte Mortler. In Gaststätten dürften derzeit maximal drei Spielautomaten aufgestellt werden. Öfters sei zu beobachten, dass diese Zahl nicht eingehalten werde. Erst 2019 werde diese Zahl auf zwei Geräte reduziert.
Mehr als 90 Prozent der Autoraststätten haben Spielautomaten
Jürgen Trümper vom Arbeitskreis gegen Spielsucht, hat auf 500 Autohöfen und Raststätten in Deutschland die Aufstellung der Spielautomaten untersucht. Demnach befand sich auf gut 92 Prozent der Autohöfe und Raststätten zumindest ein gastronomischer Betrieb mit Geldspielgeräten. 53 Prozent der Gaststätten hatten demnach die erlaubten drei Spielgeräte aufgestellt, knapp 40 Prozent hatten zwei und 4,5 Prozent nur eines. In 22 gastronomischen Betriebe oder 3,6 Prozent seien mehr als die erlaubten drei Geräte aufgestellt gewesen.
Nur knapp zehn Prozent hätten die Spielautomaten in separaten Räumlichkeiten untergebracht, bei den übrigen 90 Prozent seien die Geräte frei zugänglich gewesen. Zum Teil hätten Kinder freien Zugang gehabt, obwohl die Geräte gesichert werden müssten. In einigen Fällen seien direkt neben den Spielgeräten Geldautomaten aufgestellt worden, offensichtlich um den Geldnachschub zu erleichtern.
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