Politik

Kommunen nutzen Landesgeld für Gehälter von Amtsärzten

  • Freitag, 17. November 2017
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Erfurt – In Thüringen nehmen derzeit fünf Landkreise und zwei kreisfreie Städte die Möglichkeit in Anspruch, Amtsärzten Gehaltszuschüsse aus der Landeskasse zukommen zu lassen. Davon profitieren bereits zwölf Mediziner im öffentlichen Gesundheitsdienst, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte. Das Land übernimmt bei ihnen einen Teil von Gehaltszulagen, um die Einkommensdifferenz zu deutlich besser bezahlten Medizinern in Krankenhäusern zu verringern. Hintergrund sind die zuneh­men­den Schwierigkeiten der Kommunen, offene Arztstellen in den Gesundheitsämtern zu besetzen.

Genutzt wird die Gehaltsförderung von den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Unstrut-Hainich, dem Ilm-Kreis und dem Kyffhäuserkreis sowie von den Städten Gera und Suhl. Für 2018 liegen laut Ministerium Anträge von Kommunen für insgesamt vier Mediziner vor, die neu eingestellt werden sollen. Im Haushalts­entwurf für das kommenden Jahr sind 500.000 Euro dafür vorgesehen, der Etat ist allerdings noch nicht beschlossen.

Ein Problem sei, dass die Förderung nur für das jeweils aktuelle Haushaltsjahr bewilligt werden könne, so ein Ministeriumssprecher. Für die Kommunen bedeute dies eine gewisse Unsicherheit über die Fortsetzung in den folgenden Jahren. Das Land übernimmt bislang die Hälfte der Gehaltszulage, die Kommunen müssen das beim Landesverwaltungsamt beantragen.

Die im Vergleich zu Krankenhäusern schlechtere Bezahlung im Behördendienst gilt als Hauptgrund für den Mangel an Amtsärzten. Die Gehaltsunterschiede machen Ärzte­vertretern zufolge bis zu 1.000 Euro monatlich aus. Dies hängt mit unterschiedlichen Tarifregelungen zusammen. Ärzte in den Gesundheitsämtern werden nach dem Flächentarif des öffentlichen Dienstes bezahlt. Für Klinikärzte gelten andere Tarife.

Ende 2016 waren laut Ministerium in den 22 Gesundheitsämtern 90 Ärzte und 27 Zahnärzte tätig. Diese Ämter sind unter anderem für Einschulungs-, Schul- und Reihen­untersuchungen, die Erfassung meldepflichtiger Erkrankungen und die Hygiene­über­wachung in Gemeinschaftseinrichtungen und Kliniken verantwortlich. Zu ihren Auf­gaben gehören auch Begutachtungen und die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen.

dpa

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