Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder kann starten

Berlin – Die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher kann am 1. April starten. Wie heute mitgeteilte wurde, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband im ergänzten Bewertungsausschuss auf die Vergütung geeinigt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das Versorgungsprogramm für Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr beschlossen und Näheres in einer Richtlinie geregelt. Das Programm soll Betroffenen mit schweren psychischen Erkrankungen helfen, selbstständig und stabil zu leben. Dazu werden sie von einem multiprofessionellen Team engmaschig betreut. Für Erwachsene besteht ein solches Angebot bereits seit Oktober 2022.
Mit dem Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses wurde der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) um die Leistungen erweitert, die für die Versorgung der schwer psychisch kranken Kinder und Jugendlichen nach der G-BA-Richtlinie erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die Eingangssprechstunde (GOP 37600 / 29,25 Euro), die differentialdiagnostische Abklärung (GOP 37610 / 28,63 Euro) und Fallbesprechungen (GOP 37650 / 15,86 Euro). Alle Leistungen können mehrmals im Krankheits- oder Behandlungsfall abgerechnet werden.
Zusätzlich gibt es Leistungen, die nur der Bezugsarzt oder der Bezugspsychotherapeut abrechnen kann – zum Beispiel die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans (GOP 37620). Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Größe des Teams. Ab fünf Teilnehmern sind es 77,71 Euro, darunter 55,52 Euro.
Der Bezugsarzt oder der Bezugspsychotherapeut erhält zudem eine Zusatzpauschale für Leistungen wie die Aktualisierung des Gesamtbehandlungsplans sowie die Kooperation und Abstimmung mit den an der Behandlung Beteiligten (GOP 37625). Auch hier variiert die Vergütung je nach Größe des Teams.
Wie die KBV betonte, erfolgt die Vergütung der neuen Leistungen zunächst extrabudgetär. Ärzte und Psychotherapeuten, die an dem Versorgungsprogramm teilnehmen und die neuen Leistungen abrechnen wollen, müssen dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erklären.
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