Ärzteschaft

Fachverband für gesonderte Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychotherapie

  • Montag, 18. März 2024
/Monkey Business, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen soll gesondert erfolgen. Zur aktiven Überarbeitung der Bedarfsplanung forderten die Delegierten des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) die Bundesregierung am vergangenen Freitag auf.

Coronapandemie, Kriege und Krisen hätten in der jüngsten Entwicklung zu einer Zunahme des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfs geführt und machten eine eigene Bedarfsplanung notwendiger als zuvor, so die Delegierten. Beeinträchtigungen in der psychosozialen Entwicklung könnten sich schließlich über viele Jahre negativ auf das Leben von Kindern und Jugendlichen auswirken und im beruflichen Kontext auch zu einem gesamtgesellschaftlichen Schaden führen.

Durch eine gesonderte Bedarfsplanung werde es möglich, dem besonderen Bedarf von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Wartezeiten auf einen Therapieplatz könnten dadurch etwa deutlich verkürzt werden, betonten sie.

Die Delegierten wiesen darauf hin, dass die Überarbeitung der Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche bereits seit zwei Jahrzehnten angemahnt werde und von der Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden sei. Wenn die erforderlichen Maßnahmen noch in dieser Legislatur greifen sollten, sei ein sofortiges Handeln notwendig.

Denn auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen seien, müsse der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) noch Regelungen verabschieden und die erforderlichen zusätzlichen vertragspsychotherapeutischen Sitze geschaffen werden, erklärten sie.

nfs/EB

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