Ärzteschaft

Konsultationsphase zur Leitlinie zur Begutachtung bei chronischen Schmerzen läuft

  • Mittwoch, 7. Juni 2023
Eine Grundlage für eine schmerzmedizinische Bedarfsplanung in Deutschland hätte das seit 2014 bestehende PraxisRegister Schmerz liefern können. Mehr als 260.000 Behand­lungsfälle sind dort mittlerweile dokumentiert. /wavebreak3, stock.adobe.com
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Berlin – Die überarbeitete S2k-Leitlinie für die ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen („Leitlinie Schmerzbegutachtung“) steht ab sofort bis zum 15. Juli 2023 zur öffentlichen Konsultation bereit.

Die Leitlinie richtet sich an Fachärzte verschiedener Fachrichtungen, die Schmerzgutachten erstellen und eine zusätzliche schmerztherapeutische Weiterbildung haben, insbesondere Fachärzte für Anästhesiologie, Orthopädie, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Arbeits- und Umweltmedizin sowie Sozialmedizin. Sie soll zudem der Information für Rechtsanwender – wie Versicherungen und Gerichte, die Schmerzgutachten in Auftrag geben – sowie Betroffenen und Betroffenenverbänden dienen.

Eine multidisziplinäre Leitliniengruppe, federführend sind die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM), überarbeitete mehrere Bereiche der Leitlinie.

Unter anderem beinhalten die Anpassungen die Einführung der neuen ICD 11-Nomenklatur zum chronischen primären Schmerz und zum chronischen sekundären Schmerz. Zudem wurde das Vorgehens bei Gutachten mit kausaler Fragestellung präzisiert und eine Abgrenzung üblicher von außergewöhnlichen Schmerzen vorgenommen.

aha

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