Politik

Kontroverse um Teilhabeberatung für Gehörlose und Taubblinde

  • Donnerstag, 13. Oktober 2022

Berlin – Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat unlängst die Finanzierungsbescheide für die sogenannte Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bekannt gegeben. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe, sieht jetzt gravierende Nachteile für Gehörlose und Taubblinde.

„Bei der Neuvergabe der Mittel für die Unterstützung der EUTB hat die Bundesregierung die besonderen Be­dürfnisse von Gehörlosen und Taubblinden ignoriert und damit notwendige bewährte Beratungsstrukturen zerstört“, kritisierte er.

Sehr viele Beratungsstellen, die tauben oder taubblinden Ratsuchenden eine Anlaufstelle böten, haben ihm zufolge keinen Zuschlag für die Weiterfinanzierung bekommen. Die Anlaufstellen böten aber genau die spe­zifische Art der Beratung, die die Betroffenen brauchten. „Dieser Zugang darf ihnen nicht verwehrt werden“, sagte Hüppe und kritisierte, die Vergabe der Mittel „verhöhnt die Betroffenen“.

Dies sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ganz anders: Die EUTB sei als ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Teilhabeberatung ein Modellprojekt gewesen, das Ende des Jahres auslaufe. Das Angebot habe sich aber bewährt und werde daher verstetigt, hieß aus dem Ministerium gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden dazu laut dem BMAS von 58 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Ab 2023 könnten damit bundesweit 610 Vollzeitäquivalente finanziert werden. Die maximale Zuschusshöhe für ein solches Vollzeitäquivalent werde von 90.000 Euro auf 95.000 Euro jährlich erhöht.

„Die finanzielle Ausstattung ermöglichen eine Weiterführung der EUTB im Rahmen der bisherigen Konzeption und Strukturen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.

Allerdings laufe die Modellprojekt-Finanzierung wie geplant tatsächlich Ende des Jahres aus, ein Bestands­schutz für bereits bestehende Beratungsangebote in neuen verstetigten EUTB sei nicht per se vorgesehen, weil er zu einer Privilegierung bestehender Angebote und Ungleichbehandlung neuer Antragsteller führen würde.

„EUTB-Angebote mit besonderen Erfahrungen für taube und taubblinde Menschen konnten sich gleichbe­rechtigt für einen Finanzierungszuschuss bewerben“, hieß es aus dem Ministerium.

hil

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