Politik

Konzept für öffentlichen Gesundheitsdienst liegt noch nicht vor

  • Freitag, 4. September 2020
/picture alliance, Marijan Murat
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Berlin – Das Konzept für einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheits­dienst“ (ÖGD), der Details für eine Verbesserung des ÖGD enthalten soll, liegt weiterhin nicht vor. Das er­klärte ein Sprecher des Bundesministeri­ums für Gesundheit (BMG) heute auf Nachfrage bei der Bundespressekonferenz.

Das Konzept solle aber „in Kürze“ vorgelegt werden, sagte der Sprecher. Eigentlich sollte das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Papier bis Ende August erarbeitet haben. Es soll Grundlage für die Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Beteiligten des ÖGD am kommenden Dienstag in Berlin sein.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte heute, das Treffen werde virtuell mit Be­schäf­tigten des ÖGD, aber auch Komm­u­nalpolitikern stattfinden. Wer genau an dem Treffen teilnehmen wird, dazu konnte Sei­bert keine Auskunft geben.

Es seien aber die dabei, die „in der ersten Linie“ beim Kampf gegen die Pandemie betei­ligt gewesen seien. Dabei soll, so Seibert auf Nachfrage, darüber gesprochen werden, „was zeilgenau sinnvoll ist und was wirklich helfen würde, damit die Gesundheitsämter arbeiten können“.

Im Juni hatte sich die Regierungskoalition auf Eckpunkte für ein umfangreiches Konjunk­tur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 130 Milliarden Euro ver­ständigt. Teil dessen war ein „Pakt für den öffentlichen Gesundheits­dienst“.

In diesem Rahmen soll das ÖGD-Personal zukünftig in der Gesundheitsperso­nal­rechnung des Statistischen Bundesamtes erfasst werden. Unter definierten Kriterien soll eine Per­so­nalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt definiert werden.

Der Bund will den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden fünf Jahre zu finanzieren – soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist.

In den Tarifverträgen des ÖGD soll sichergestellt werden, gegebenenfalls durch die Zah­lung von Funktionszulagen, dass die Höhe des ärztlichen Gehalts mit anderen Be­reichen des Gesundheitswesens mithalten kann. Auch sollen Themen des ÖGD stärker in den Ausbildungszielen und -inhalten in der Approbationsordnung der Ärzte verankert werden.

Bund und Länder wollen zudem laut Eckpunktepapier gemeinsam eine verbesserte tech­nische und digitale Ausrüstung sowie die Stärkung der Kommunikation und Konzept­ent­wicklung über alle Ebenen des ÖGD unterstützen.

may/bee

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