Bundesärztekammer drängt auf eigenen Tarifvertrag für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Forderung nach einem arztspezifischen Tarifvertrag für Amtsärzte erneuert.
„Die kommunalen Arbeitgeber sollten endlich damit aufhören, sie als Ärzte zweiter Klasse zu behandeln, indem sie ihnen einen eigenen Tarifvertrag verweigern“, sagte der BÄK-Präsident Klaus Reinhardt vor den morgigen Gesprächen von Bund und Ländern über die weitere Pandemiepolitik in Deutschland.
Er warnte, eine solche Haltung konterkariere den von Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), der die Gesundheitsämter personell und technisch aufrüsten soll. „Die Ärzte im ÖGD sind keine Verwaltungsangestellten, sie üben wichtige ärztliche Tätigkeiten aus“, betonte der BÄK-Präsident.
Zuvor hatte der Vorstand der BÄK in einer Resolution gefordert, die Ärzte des ÖGD in den Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken einzubeziehen. In einem Brief an die Länder hat die BÄK zudem dazu aufgerufen, die jeweiligen kommunalen Arbeitgeber zu beauftragen, die bereits zugesagten Tarifverhandlungen mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund für angestellte Ärzte im kommunalen Dienst wieder aufzunehmen.
Die BÄK warnt, ohne arztspezifischen Tarifvertrag würden die Gesundheitsämter ihren Personalmangel nicht ausgleichen können. Zudem seien weitere personelle Engpässe absehbar, weil rund 72 Prozent der Ärzte im ÖGD 50 Jahre oder älter seien.
„Der ÖGD wird nur dann attraktiv für junge Ärzte, wenn die tariflich garantierten Arbeitsbedingungen und Gehälter arztspezifisch und konkurrenzfähig ausgestaltet werden“, sagte Reinhardt.
Das Geld dazu stehe mit den im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Verfügung. „Es fehlt aber offensichtlich noch am politischen Willen der kommunalen Arbeitgeber“, kritisierte der BÄK-Präsident.
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