Korruption bei Ärzten: Bahr schließt Gesetzesregelung nicht aus

Berlin – In der Debatte um Korruption bei Ärzten hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine gesetzliche Regelung nicht ausgeschlossen. „Wir prüfen derzeit, welche Handlungsoptionen sinnvoll sind“, sagte Bahr den Ruhr Nachrichten vom Freitag. Zunächst würden die Stellungnahmen von Ärzten und Kassen zu den bestehenden Regelungen und Sanktionsmechanismen ausgewertet. Diese Prüfung müsse „umfassend“ sein. Darüber sei er sich mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einig.
Leutheusser-Schnarrenberger hatte zuvor gesetzliche Maßnahmen gegen Ärztekorruption ebenfalls nicht ausgeschlossen, allerdings betont, das bestehende Standesrecht biete bereits Sanktionsmöglichkeiten bei einem Fehlverhalten von Ärzten. Bahr forderte die Ärztekammern auf, bei Verstößen durchzugreifen. Für Ärzte gebe es „keinen Freifahrtschein zur Bestechlichkeit“, sagte er.
Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Freitag haben die deutschen Ärztekammern in den vergangenen drei bis fünf Jahren mehr als 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Berufsrecht bestraft. Neben einer Vielzahl von Rügen und Ermahnungen seien auch Geldstrafen ausgesprochen worden. Allein im Jahr 2011 sei zudem 40 Ärzten die Zulassung entzogen worden oder sie ruhten. Dabei handle es sich aber nicht ausschließlich um Korruptionsfälle.
In den vergangenen Tagen waren Forderungen an die Bundesregierung laut geworden, gesetzliche Regelungen zu entwerfen, die Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten unter Strafe stellen. Bislang können nur angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.
Der FDP-Gesundheitsexperte Erwin Lotter warnte vor vorschnellen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen. Zunächst müssten die Stellungnahmen von Ärzten und Kassen ausgewertet werden, sagte er dem Online-Portal des „Handelsblatts“.
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