Korruption: Montgomery fordert bessere Ermittlungskompetenzen und höhere Strafen

Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat sich in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt für eine „Schärfung der Ermittlungskompetenzen“ der Ärztekammern und eine „Verbesserung des Strafrahmens“ im Berufsrecht ausgesprochen, um Korruption bei niedergelassenen Ärzten wirksamer bekämpfen zu können.
Er reagiert damit auf Forderungen aus der Union und der SPD, einen eigenen Straftatbestand für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, weil sie die bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen für stumpfe Schwerter halten. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 können niedergelassene Ärzte im Gegensatz zu ihren Kollegen im Krankenhaus wegen Korruption oder Bestechlichkeit nicht strafrechtlich belangt werden.
„Wir lehnen eine gesetzliche Regelung ab, wenn sie als lex spezialis gegen Ärzte gemacht wird“, erklärte Montgomery. „Wir würden uns aber nicht gegen einen Paragraphen wehren, der für alle Freiberufler gilt – also auch für Architekten, Anwälte oder Journalisten.“ Wenn es ein Gesetz gebe, dass bei allen Menschen greife, die in freiberuflicher Tätigkeit wirtschaftliche Interessen verfolgen und dabei gegen die Interessen ihrer Mandanten, Kunden oder Patienten verstießen, werde man das gerne prüfen. Die BÄK habe dazu bereits konkrete Vorschläge erarbeitet, die aber mit der Politik noch abgestimmt werden müssten.
Der BÄK-Präsident räumte ein, dass es für die Kammern auf der Basis des ärztlichen Berufsrechts zuweilen schwierig sei, Ermittlungen in Korruptionsfällen zügig und effizient abzuwickeln, weil den Körperschaften „polizeiähnliche Kompetenzen“ fehlten. „Unser Kernproblem ist, dass wir kein Recht haben, uns Zutritt zu Akten, zu Wohnungen oder Praxen zu verschaffen. Dazu braucht es eine Änderung des Rechts.“
Denkbar sind hier nach Ansicht von Montgomery gemeinsame Arbeitsgruppen von Ärzten aus den Ärztekammern und Staatsanwaltschaften, deren medizinische und juristische Expertise sich perfekt ergänzten. „Dann könnte man meines Erachtens sehr viel schneller zu guten Ermittlungsergebnissen kommen.“ Der Gesetzgeber sollte Staatsanwaltschaften erlauben, mit den ärztlichen Berufsgerichten gemeinsame Ermittlungen zu führen, auch wenn strafrechtlich nicht relevante Delikte, wie im aktuellen Fall die Vorteilsnahmen niedergelassener Ärzte, untersucht würden.
Strafrahmen im Berufsrecht erhöhen
Außerdem müsse der Gesetzgeber den Strafrahmen im Berufsrecht erhöhen, beispielsweise die Höhe der Geldstrafen. „In einigen Kammern fallen bei Vergehen nur wenige tausend bis 10.000 Euro an. Das ist zu wenig“, erklärte Montgomery. Für überlegenswert hält er es auch, den Entzug einer Approbation in das Benehmen der Kammern zu stellen, „damit diese zügiger, schneller und auch spürbarer handeln können“.
Den Gesetzesvorschlag der Krankenkassen, künftig für korrupte Kassenärzte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorzusehen, hält der BÄK-Präsident für völlig überzogen. „Das ist ein typischer Teil der Imagekampagne gegen die Ärzte, die die Krankenkassen momentan betreiben.“ Den Kassen fehle inzwischen jedes Gefühl für Dimension und Proportion und damit verabschiedeten sie sich aus einer Rolle, ein verantwortungsvoller Partner im Gesundheitswesen zu sein.
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