Politik

Kosten für SARS-CoV-2-Tests in Krankenhäusern sinken

  • Montag, 8. Juni 2020
/v.poth, stockadobecom
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Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband ha­ben sich auf die Kostenerstattung von Tests auf SARS-CoV-2 geeinigt. Diese zusätzlichen Tests sollen für alle Patienten bei Aufnahme in ein Krankenhaus vorgenommen werden.

Laut der Einigung vor der Schiedsstelle sollen die Krankenkassen für Klinikaufnahmen zwischen dem 14. Mai und 15. Juni pro Test 63 Euro erstattet bekommen. Diese setzten sich auch 52,50 Euro Laborkosten, 10 Euro Personalkosten und 0,50 Euro Sachkosten zu­sammen.

Für Tests bei Patienten, die nach dem 16. Juni aufgenommen werden, sollen 52,50 Euro erstattet werden, da die Laborkosten ab dann 42 Euro betragen. In der ambulanten Ver­sor­gung werden derzeit die Kosten ebenfalls mit 52,50 Euro im Erweiterten Bewer­tungs­maßstab (EBM) berechnet.

Die DKG zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden, ein „wesentlicher Baustein der Coro­na­präventionsstrategie der Bundesregierung im Bereich der stationären Versorgung wird umsetzbar gemacht“, hieß es. „Die damit verbundenen Mehraufwendungen dienen der Pa­tientensicherheit und sind deshalb gut angelegt“, erklärte Georg Baum, Haupt­ge­schäfts­führer der DKG in einer Mitteilung.

Die Schiedsstelle habe sich in dem Beschluss an den tatsächlichen Kosten, die Kliniken zu zahlen haben, orientiert. Die Senkung der Laborkosten ab Mitte Juni gehe mit der Er­wartung einher, dass die Laborkosten sinken.

„Wir wollen, dass die steigenden Testzahlen zu Preissenkungen und Ressourcen­schonun­gen für das Gesundheitswesen führen“, erklärte Baum. Daher habe man dem Vorschlag der drei Unabhängigen in der Schiedsstelle zugestimmt. Die GKV wurde nach dieser Dar­stellung in dem Verfahren von den drei Unparteiischen überstimmt. Den Vorsitz hat der Bielefelder Jura-Professor Oliver Ricken.

Die Vereinbarung zwischen Kliniken und Krankenkassen kann laut Informationen des Deutschen Ärzteblattes zum 31. Juli erstmalig wieder gekündigt werden. Ab dem 1. Au­gust könnten damit dann neue Erstattungssätze verhandelt werden.

Für die ambulante Versorgung will der Erweiterte Bewertungsausschuss unter dem Vor­sitzenden Jürgen Wasem übermorgen über die künftigen Kosten für die Testerstattung im EBM beraten. Dem Vernehmen nach könnte es zu einem Schiedsspruch bei deutlich unter 50 Euro für die Erstattung der zusätzlichen PCR-Tests kommen.

Die Krankenkassen sorgen sich angesichts der deutlichen Ausweitungen von PCR-Tests um die Kosten und fordern eine Finanzierung aus Steuermitteln. In der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur neuen Teststrategie wird die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Finanzquelle beschrieben.

bee

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