Coronakrise: Weiter Kritik an Kostenübernahme für zusätzliche Tests

Berlin – Nach der Vorlage der Rechtsvorordnung zur Erstattung von weiteren Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2, haben erste Verbände ihre Stellungnahmen abgegeben. So erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass auch weiterhin für die Tests auf das flächendeckende Netz der Vertragsärzte in Deutschland zurückgegriffen werden sollte.
Denn besonders die Hausärzte hätten in der Pandemie sichergestellt, dass Testungen auf eine Infektion erfolgten. Daher sollten die durch das Gesundheitsamt angeordneten Leistungen weiter von den Vertragsärzten durchgeführt werden, kommentiert die KBV.
Damit würden auch die Abrechnungen zwischen Vertragsärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen den üblichen Weg gehen. Ebenso fordert die KBV, dass es klare Honorierungsrichtlinien für die Laborleistungen geben muss. „Es ist eindeutig zu regeln, welcher konkrete Betrag für Transport, Versand und Vordruckbereitstellung durch die Labore zusätzlich zum Betrag von 52,50 Euro abgerechnet werden kann.“
Auch um die Abrechnung der zusätzlichen Tests, die in Krankenhäusern durchgeführt werden sollen, gibt es weiter Diskussionen. So hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gestern in einer Mitteilung den GKV-Spitzenverband kritisiert, die Kassen wollten den Krankenhäusern nur acht Euro pro Test erstatten.
Laut Verordnung sollen die Testkosten Teil der Abrechnung einer stationären Behandlung werden. „Wir werden aus den laufenden Gesprächen mit der DKG keine Details berichten und falsch wiedergegebene Punkte auch nicht kommentieren“, erklärte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Im Gegenzug kritisierte er das Verhalten der DKG. „Allein in den letzten sieben Wochen wurden für die Kliniken 4,9 Milliarden Euro als Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten und neugeschaffenen Intensivbetten überwiesen“, sagte Lanz.
Schätzungen der Krankenkassen gehen davon aus, dass bis Jahresmitte sechs Milliarden Euro für die freien Betten abgerufen werden könnten und bis Jahresende zwölf Milliarden Euro. Laut dem ersten Pandemiegesetz bekommen Krankenhäuser 560 Euro pro Tag und leeres Bett, während die elektiven Leistungen nicht stattfinden konnten. Die Kosten werden aus dem Gesundheitsfonds getragen.
Für die Krankenkassen ist das Diskussionsverhalten der DKG auch in einem anderen Bereichen ein Ärgernis. „Während überall im Land die Kliniken einen tollen Coronajob machen, übt sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft lediglich im routinierten Wehklagen“, so Lanz. Dabei geht es um die Vorschläge der DKG, beispielsweise die Personaluntergrenzen in der Pflege zu senken oder auf Abrechnungsprüfungen zu verzichten.
„Leider hat sich in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass Pflegepersonaluntergrenzen notwendig sind, damit kranke Menschen auf den Stationen nicht mangelhaften versorgt werden“, sagte Lanz. Auch bei den Prüfungen von Klinikrechnungen forderte er, diese „seltener verkehrt“ zu senden. „Korrekte Klinikabrechnungen wären der direkte Weg zum Bürokratieabbau.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: