Ärzteschaft

Labore kritisieren Absenkung der Vergütung für Coronatests

  • Donnerstag, 11. Juni 2020
/picture alliance, Kyodo
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Berlin – Scharfe Kritik an dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Vergütung für die ambulante SARS-CoV-2-PCR-Testung auf 39,40 Euro üben die Mitgliedslabore des Verbandes der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM).

Laut der Entscheidung im Bewertungsausschuss muss die gesetzliche Krankenversiche­rung (GKV) ab dem 1. Juli nur noch 39,40 Euro, einschließlich der allgemeinen (ärztli­chen) Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten, pro Test erstatten, nicht wie bislang 52 Euro. Der Beschluss war gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesver­einigung (KBV) gefallen und hatte bereits von dieser Seite für Kritik gesorgt.

„Wir sind entsetzt darüber, wie wenig die für diesen Beschluss Verantwortlichen die Ver­sorgung der Patienten im Blick haben“, zeigte sich Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM, enttäuscht.

Es sei „bitter zu erleben, dass die Krankenkassen unmittelbar in der Phase der Beruhi­gung des dynamischen COVID-19-Pandemiegeschehens ausschließlich darauf schauen, an Ausgaben zu sparen“. Die erklärte Strategie des Bundesgesundheitsministeriums, durch eine erhebliche Ausweitung der Teststrategie die Pandemie weiter einzudämmen, werde so konterkariert.

Seitens der Labore erwarte man eine kurzfristige Korrektur des Beschlusses zur „willkür­li­chen und sachfremden Absenkung“ der Erstattung. Die Bewertung müsse sich an den für die Sicherstellung der zeitnahen und flächendeckenden Testung im Sinne der gesund­heits­politischen Ziele der Bundesregierung notwendigen Kosten orientieren, so der Ver­band. Andernfalls nehme man ein „inakzeptables Versorgungsrisiko“ in Kauf.

Eine positive Reaktion kam vom Deutschen Pflegerat (DPR). „Eine umfangreiche Testung des Pflegepersonals in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist seit langem unab­ding­bar. Jetzt herrscht hierzu endlich Gewissheit“, sagte DPR-Präsident Franz Wagner. Damit lege man einen wichtigen Baustein für einen höheren Schutz der Mitarbeiter sowie der von diesen gepflegten und betreuten Menschen.

Die Veranlassung von Reihentests dürfe aber dabei nicht allein in den Händen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes liegen: Hier sei eine klare Direktive von „oberster Seite“ nötig, dass auch die Profession Pflege selbst Testungen veranlassen kann. Dem neuartigen Corona­virus müsse mit einer umfassenden, regelmäßigen und präventiven Testung im Bereich der Pflege jede Chance der Ausbreitung genommen werden.

aha

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