Politik

Kosten für Pflegepersonal im Krankenhaus stark gestiegen

  • Mittwoch, 18. Februar 2026
/picture alliance, Jens Büttner
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Berlin – Die Kosten für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern sind seit Einführung des Pflegebudgets im Jahr 2020 stark gestiegen. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Danach ist das Pflegebudget von 19,4 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 26,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 angewachsen.

Die Dynamik des Kostenwachstums hat sich in den Jahren 2023 und 2024 im Vergleich zu den Vorjahren verstärkt. Während die Zuwächse in den Jahren 2021 und 2022 bei rund sechs Prozent lagen, betrugen sie in den Jahren 2023 und 2024 8,4 beziehungsweise 10,5 Prozent.

„Beim Pflegebudget gilt das Prinzip der Selbstkostendeckung. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser sämtliche Kosten für den Personalzuwachs direkt an die Krankenkassen weitergeben können“, sagte David Scheller-Kreinsen, WIdO-Geschäftsführer und Mitautor der Analyse.

„Besonders besorgniserregend“ sei, dass sich das Wachstum des Pflegebudgets fortsetze, wie aktuell bereits vorliegende Daten zeigten. So steigt das vereinbarte Pflegebudget im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 laut dem WIdO acht Prozent an. Für das Jahr 2026 lägen die aktuell vorliegenden Forderungen der Krankenhäuser sogar zwölf Prozent über dem für 2025 vereinbarten Wert.

Der Kostenanstieg infolge der Einführung des Pflegebudgets ging der Analyse zufolge mit einem Personalaufwuchs in den Krankenhäusern einher – allerdings bei gesunkener Fallzahl. Zwischen 2019 und 2024 stieg die Zahl der festangestellten Vollzeitkräfte im Pflegedienst der Krankenhäuser um mehr als 50.000 auf rund 350.600.

Während das durchschnittliche Personalwachstum in den Jahren 2011 bis 2018 bei 0,7 Prozent lag, betrug es nach Einführung des Pflegebudgets zwischen 2019 und 2024 3,4 Prozent.

„Das mit dem Gesetz verfolgte Ziel wurde also erreicht. Gleichzeitig sind die Fallzahlen in den Krankenhäusern allerdings seit dem Jahr 2020 gesunken. Es stehen also immer mehr Pflegekräfte zur Versorgung von immer weniger Patientinnen und Patienten in den Kliniken zur Verfügung“, so Scheller-Kreinsen.

Auffällig sei aber, dass sich die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen trotz des Personalaufwuchses in den Kliniken nicht verbessert habe. Die Grenzen legen die maximale Patientenzahl fest, die pro Schicht von einer Pflegekraft betreut werden sollte.

Während die Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2021 bei 13,4 Prozent aller Schichten nicht eingehalten wurden, stieg dieser Anteil in den Jahren 2022 und 2023 auf über 15 Prozent. Im Jahr 2024 sank er auf 14,3 Prozent.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sprach angesichts dieser Zahlen von einer „desaströsen Bilanz“ des Pflegebudgets.

Die WIdO-Analyse zeigt auch, dass es im Zuge der Einführung des Pflegebudgets einen Anstieg von Altenpflegekräften gab, die in den Krankenhäusern eingestellt worden sind. Die Zahl der ausgebildeten Altenpflegekräfte in den Kliniken hat sich seit 2019 um das 2,5-Fache erhöht.

Gleichzeitig ist die Zahl der Vollkräfte in den Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten seit der Einführung des Pflegebudgets deutlich langsamer gewachsen als in den Jahren davor. Während sie zwischen 2009 und 2019 im Jahresdurchschnitt um 2,6 Prozent in Pflegeheimen und 5,4 Prozent in der ambulanten Pflege stieg, hat sich das Wachstum der Vollkräfte in den Jahren 2019 bis 2023 auf durchschnittlich 0,8 Prozent beziehungsweise 2,0 Prozent pro Jahr reduziert.

„Das ist angesichts der Fachkräftemangels in der Pflege und des demografischen Wandels eine bedenkliche Entwicklung“, warnte Reimann. Die Politik müsse den Ausgabenanstieg des Pflegebudgets rasch deckeln. Perspektivisch sollte die Finanzierung der Pflege neu geregelt und das Pflegebudget abgelöst werden, forderte die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Das Pflegebudget steht im Augenblick außerdem in der Kritik, weil Kliniken auch nicht pflegerisches Personal mit ihnen abgerechnet haben sollen, so der Vorwurf der Vorständin des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen, Anne-Kathrin Klemm. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Vorwurf scharf zurückgewiesen.

Die Bundesregierung will gesetzlich nachschärfen. Mit einem Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) soll klargestellt werden, welche Dienste künftig nicht mehr als Pflegepersonalkosten abgerechnet werden können.

Dazu zählen alle „hauswirtschaftlichen, logistischen, administrativen oder technischen Aufgaben“, heißt es in einem Antrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Damit wolle der Gesetzgeber verhindern, dass die „Übertragung pflegeferner Tätigkeiten auf Pflegepersonal“ zu einer Erhöhung des Pflegebudgets führe.

hil

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