Politik

Koalition will Missbrauch beim Pflegebudget im Krankenhaus vorbeugen

  • Dienstag, 17. Februar 2026
/picture alliance, Oliver Dietze
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Berlin – Nach der Debatte rund um die möglicherweise fälschliche Abrechnung ihm Rahmen des Pflegebudgets will die Bundesregierung nun gegensteuern. In einem Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) wird klargestellt, welche Dienste künftig nicht mehr als Pflegepersonalkosten abgerechnet werden können.

Dazu zählen alle „hauswirtschaftlichen, logistischen, administrativen oder technische Aufgaben“, heißt es in einem Antrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Damit wolle der Gesetzgeber verhindern, dass die „Übertragung pflegeferner Tätigkeiten auf Pflegepersonal“ zu einer Erhöhung des Pflegebudgets führt.

„Kosten für pflegefremde Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, müssen abgegrenzt werden und sind nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen“, heißt es weiter.

Zu Beginn des Jahres hatte es eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem BKK-Dachverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu dem Thema gegeben.

Die Vorständin des BKK-Dachverbands, Anne-Kathrin Klemm, hatte in mehreren Gesprächen vor Journalisten erklärt, dass die Krankenkassen eine deutliche Dynamik bei den Ausgaben in der Pflege beobachten. Von Kostensteigerungen von mehr als 13 Prozent war dabei die Rede.

„Wir müssen beim Pflegebudget dringend klären, welche Aufgaben darin abgebildet werden“, so Klemm. In einem anderen Interview sprach sie von „Betrug“, da offenbar auch andere Berufsgruppen über das Pflegebudget abgerechnet werden. Mit dem Pflegebudget können seit dem Jahr 2020 alle Kosten in diesem Bereich direkt an die Krankenkassen weiter gereicht werden.

Den Vorwurf von Klemm hatte die DKG scharf zurück gewiesen – diese „entbehren jeder Grundlage“, auch von „Verleumdung“ war die Rede. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte im Zuge der Diskussion an, den möglichen Missbrauch zu prüfen. „Uns erreichen Berichte, dass mit dem Pflegebudget Missbrauch betrieben wird, indem Personal teilweise für andere Tätigkeiten eingesetzt wird. Das ist falsch, dem müssen wir nachgehen“, sagte sie im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Hier scheint die Koalition nun deutlich zu werden. In dem – allerdings offenbar noch nicht ressortabgestimmten – Änderungsantrag heißt es, dass die Mittel für Pflegepersonalkosten nur „zweckgebunden für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen“ eingesetzt werden dürfen. „Nicht entsprechend verwendete Mittel sind vom Krankenhaus zurückzuzahlen.“

In einer ersten Reaktion bewertet die DKG diesen Änderungsantrag negativ: „Sie erwecken den Eindruck, als folge die Bundesregierung einseitig den bislang nicht belegten Vorwürfen einzelner Krankenkassen, anstatt die tatsächlichen Pflegeprozesse in den Kliniken in den Blick zu nehmen“, heißt es in einer Mitteilung. So gebe es in vielen Bereichen administrative und logistische Aufgaben, die Pflegekräfte übernehmen müssten.

„Wir sperren uns nicht davor, das Pflegebudget weiterzuentwickeln. Eine nachhaltige Reform ist jedoch nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen“, erklärte DKG-Präsident Gerald Gaß.

bee

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