Warken will möglichen Missbrauch des Pflegebudgets aufklären

Frankfurt am Main – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will untersuchen, ob es einen möglichen Missbrauch beim Pflegebudget in Krankenhäusern gibt. Das betonte sie in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Seit Tagen streiten Krankenkassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) darüber miteinander.
„Uns erreichen Berichte, dass mit dem Pflegebudget Missbrauch betrieben wird, indem Personal teilweise für andere Tätigkeiten eingesetzt wird. Das ist falsch, dem müssen wir nachgehen“, sagte sie. Man müsse sich „insgesamt die Frage stellen, ob das Pflegebudget in seiner jetzigen Form noch finanzierbar“ sei. Notwendig sei auch eine präzise Definition dessen, was „Pflege am Bett“ eigentlich sei.
Zuvor hatten die Betriebskrankenkassen, die Krankenkasse AOK und die Ersatzkassen Missbrauch durch die Kliniken beklagt: Kosten und Mitarbeiterzahlen nähmen zu, aber die Lage am Krankenbett bessere sich nicht. Seit die Pflege in Krankenhäusern nicht mehr den Fallpauschalen unterliege, über welche die Hospitäler Rechenschaft ablegen müssten, komme es zu erheblichen Fehlverwendungen.
Anne-Kathrin Klemm, Vorstandsvorsitzende des BKK-Dachverbands, hatte den Kliniken falsche Abrechnungen beim Pflegebudget vorgeworfen. Klemm zufolge würden einige Kliniken etwa Medizincontroller im Bereich der Pflegeassistenz weiterbilden, um ihre Gehälter über das Pflegebudget abrechnen zu können.
Warken sagte dazu, das Budget sei 2020 eingeführt worden, um mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern zu haben und sie besser zu entlohnen. „Das wurde auch erreicht. Aber nicht alle Kräfte, die über das Budget abgerechnet werden, arbeiten auch in der direkten Patientenversorgung, wie das gedacht war.“ Es sei an der Zeit, Bilanz zu ziehen und zu schauen, ob das Instrument in dieser Ausgestaltung funktioniere.
Beim Thema Pflegebudget müsse man über den Aufwuchs der Kosten in der Pflege sachlich sprechen, sagte heute der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Mittlerweile gebe es 30 Prozent mehr Pflegekräfte pro Behandlungstag als es vor der Einführung des Pflegebudgets der Fall gewesen sei.
Allerdings müsste man nicht nur über die Finanzierung sprechen, sondern vielmehr über die Regulatorik, beispielsweise die Pflegepersonaluntergrenzen oder die PPP-Richtlinie. Hierfür müsse man kluge Lösungen finden, die Anreize setzten, um künftig Personal einzusparen und Ressourcen dort einzusetzen, wo sie benötigt würden und auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass die Pflege „nicht wieder unter die Räder gerät“, betonte Gaß.
Gaß wehrte sich weiter gegen den im Raum stehenden Vorwurf des Betrugs bei der Abrechnung des Pflegebudgets. „Diese einzelnen Fälle muss man aufarbeiten, haben aber nichts mit dem System zu tun“, sagte er.
Die DKG habe bereits früh auf die Problematik der mangelnden Abgrenzungsmöglichkeit hingewiesen, wenn man einen Teil des Personals im Krankenhaus – die Pflege – über das Selbstkostendeckungsprinzip finanziere und andere Berufsgruppen nicht, sagte Gaß weiter.
Er sprach sich dafür aus, das Pflegebudget künftig mit einer Art Deckel zu begrenzen. Dafür müsste man das Selbstkostendeckungsprinzip mit Kriterien verknüpfen, die den konkreten Pflegebedarf pro Standort für die Sicherstellung der Versorgung definieren.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßte die Ankündigung Warkens, das Pflegebudget überprüfen zu wollen. Die PKV sieht die Pflege als einer der größten Kostentreiber im stationären Bereich. Obwohl es heute mehr Pflegefachkräfte im System gebe als je zuvor, entstünden Engpässe, weil Fachkräfte nicht effizient eingesetzt würden, erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Das belastet das Personal unnötig und gefährdet die Versorgungsqualität.“ Eine Reform des Krankenhaussektors sei notwendig. „Dazu gehört auch ein Ende der unbegrenzten Weitergabe aller Lohnkosten an die Versicherten und Beitragszahler“, sagte Reuther.
Die Gesundheitsministerin sprach sich unterdessen auch für eine Reform des Pflegegrads 1 der Pflegeversicherung aus. „Der Pflegegrad 1 wird erhalten bleiben, aber verändert.“ Ziel sei mehr Vorbeugung, damit die Pflegebedürftigen so spät wie möglich in höhere Grade abrutschten.
„Das war immer der Ansatz der Pflegeversicherung, das muss nun aber auch in der Praxis ankommen.“ Demnächst solle die Begleitung und Unterstützung im Vordergrund stehen, auch bei höheren Pflegegraden, sagte Warken.
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