Krankenhäuser dürfen bei der Entlassung noch keine Rezepte ausstellen
Stuttgart/Berlin – Krankenhäuser dürfen im Augenblick weiterhin keine Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, wenn sie Patienten entlassen. Die neuen Regeln und Möglichkeiten, die das Versorgungsstärkungsgesetz vorsieht, greifen im Augenblick noch nicht. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Matthias Einwag, hingewiesen.
Das Gesetz sehe zwar vor, dass Krankenhäuser für bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können. Im Augenblick fehle aber noch der dafür nötige Rahmenvertrag, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung schließen müssen.
Wann dieser Rahmenvertrag steht und gültig wird, ist laut der KBV im Augenblick unklar, weil Teile des Vertrages vor dem Bundesschiedsamt verhandelt werden müssten.
„Bis hier eine Lösung gefunden wurde, müssen sich die Patienten für Rezepte und Krankschreibungen im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung weiterhin an ihren Haus- oder Facharzt wenden“, stellte der BWKG-Hauptgeschäftsführer klar.
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