Entlassmanagement: Experten diskutieren neue Bestimmungen

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft wollen in Kürze ihren Rahmenvertrag zur neuen Ausgestaltung des Entlassmanagements vorlegen. Das sagte heute Jürgen Malzahn vom AOK-Bundesverband auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnologie in Berlin. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatte die Bundesregierung den Krankenhäusern neue Möglichkeiten beim Entlassmanagement eröffnet. „Nach den neuen Bestimmungen können Krankenhäuser jetzt auch Leistungen verordnen: Arzneimittel abgeben, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ausstellen und Heil- und Hilfsmittel verordnen“, erklärte Malzahn. Die Ausgestaltung der Regelung wurde den drei Partnern der Selbstverwaltung aufgegeben.
„Wir werden keine Detailvorgaben machen“, kündigte Malzahn an, der auf Kassenseite an den Verhandlungen teilnimmt. „Es ist auch nicht sinnvoll, als Theoretiker von der Bundesebene in die Abläufe vor Orte hineinregieren zu wollen.“ In jedem Fall solle der Patient aber einen Anspruch auf ein reibungsloses Entlassmanagement garantiert bekommen.
„Das klappt am besten, wenn die Informationsweitergabe so schnell wie möglich erfolgt, und die Planung sich an einem kontinuierlichen Handlungsverlauf orientiert“, so Malzahn. Die Verantwortung liege dabei bei den Krankenhäusern. Krankenkassen und Ärzte könnten unterstützen, wenn sie angefragt werden. Neben den Ärzten müsse auch der Sozialdienst eingebunden werden, betonte Malzahn. Denn im Krankenhaus sei das Entlassmanagement ein berufsgruppenübergreifender Prozess. Der Entlassbrief sei dabei ein elementarer Bestandteil, auf dessen Basis die Weiterbehandlung aufsetze.
Krankenhäuser sollen nach Regeln der vertragsärztlichen Versorgung abrechnen
Im März werden die Verhandlungen fortgeführt werden, kündigte Malzahn an. „Wir sind uns in vielen Punkten einig“, sagte er. Strittig sei noch, wie genau die Abrechnung erfolgen soll, wenn Krankenhäuser Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln verordnen. Im Gesetz heißt es dazu: „Hierfür gelten die Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung.“ Klar sei in jedem Fall, dass diese Bestimmungen künftig Grundlage für die entsprechende Vergütung seien, so Malzahn. „Da wird es bei manchen Krankenhausärzten zu einer Lernkurve kommen müssen, denn sie sind damit ja bislang nicht konfrontiert.“
„Die Krankenhausbehandlung kann an zugelassene Ärzte, Medizinische Versorgungszentren und ermächtigte Einrichtungen delegiert werden. So steht es im Gesetz“, fuhr er fort. „Die spannende Frage ist, ob diese Liste abschließend ist oder nicht.“
Malzahn kritisierte das im Gesetz vorgesehene Widerrufsrecht der Patienten: „Das Entlassmanagement ist so etwas Relevantes, dass man es als Teil des Behandlungsablaufes sehen und keine Wahloption für die Patienten mit aufnehmen sollte. Das ist aber meine Privatmeinung.“
„Es könnte künftig noch schwieriger werden als bislang“
Die Leiterin Sozialdienst & Case Management der Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin, Sibylle Kraus, kritisierte die vorgesehenen Modalitäten für die Abrechnung der neuen Krankenhausleistungen. „Als wir im Versorgungsstärkungsgesetz gelesen haben, dass Krankenhäuser selbst Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel verordnen können, dachten wir, dadurch könnten wirklich viele Probleme gelöst werden“, sagte sie. „Als wir dann aber gelesen haben, dass es nach der Systematik der Vertragsärzte funktionieren soll, bekamen wir die Befürchtung, dass es künftig noch schwieriger werden könnte als bislang.“
Denn Krankenhausärzte hätten noch andere Aufgaben zu erfüllen, als sich darum zu kümmern, Formulare für das Entlassmanagement korrekt auszufüllen, betonte sie. Krankenhäuser hätten ihr eigenes Abrechnungssystem. Wenn jetzt noch ein weiteres dazu komme, „wissen wir noch nicht, wie wir beides zusammenbringen sollen oder ob es künftig nicht doch schlauer ist, das zu delegieren“, sagte Kraus.
Hausärzte fordern direkten Ansprechpartner im Krankenhaus
Die Vorsitzende des Sächsischen Hausärzteverbandes, Ingrid Dänschel, wies darauf hin, dass es wichtig sei, die Patienteninformationen aus der ambulanten Versorgung beim Entlassmanagement zu berücksichtigen: „Die Hausärzte kennen das Umfeld des Patienten, seine Familie, das ist ein unschätzbar wertvolles Wissen, das man für eine gute Versorgung braucht. Krankenhäuser können dieses Wissen nicht in der kurzen Zeit erlangen, in denen der Patient dort ist.“ Deshalb sei es wichtig, dass es ein Entlassmanagement gebe.
„Das Entlassmanagement beginnt mit der Einweisung“, betonte sie. „Deshalb wäre es wichtig, im Krankenhaus einen direkten Ansprechpartner über eine direkte Einwahlnummer zu haben.“ Viele Menschen, die im Krankenhaus behandelt werden, seien multimorbide. Viele dieser Menschen hätten bereits eine Hauskrankenpflege und Hilfsmittel zu Hause. „Erfahren Sie das im Krankenhaus?“, fragte Dänschel. „Das Krankenhaus kann die nachstationäre Versorgung aber nicht organisieren, wenn es diese Informationen nicht bekommt.“
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