Politik

Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten mehr Mittel

  • Dienstag, 11. Februar 2020
Der Barmer-Chef möchte ein verbindliches Mitspracherecht der Kassen an der Krankenhausplanung. /dpa
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Stuttgart – Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten für das laufende Jahr 3,77 Prozent mehr Geld für die Behandlung von Patienten. Darauf einigten sich Krankenkassen und Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) in ihren Verhandlungen zum Landesbasisfallwert.

Wie die AOK Baden-Württemberg mitteilte, erstatten die Krankenkassen ab diesem Jahr jeder Klinik darüber hinaus 100 Prozent der Personalkosten für Pflegekräfte in der direk­ten Patientenversorgung. Bislang galten dafür kalkulierte Durchschnittswerte.

„Auch in diesem Jahr nehmen die Krankenkassen im Land wieder viel Geld in die Hand, damit die Krankenhäuser finanziell gut ausgestattet sind“, sagte Johan­nes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Insgesamt flössen an die Kliniken mehr als neun Milliarden Euro, von denen die AOK Baden-Württemberg mit rund 45 Prozent den Löwenanteil stemme.

Er betonte, die Garantie der 100-Prozent-Finanzierung der Pflegegehälter verschaffe den Kliniken die notwendigen finanziellen Spielräume, geeignetes Personal zu halten und zu gewinnen. Nicht passieren dürfe, dass es auf der Suche nach dringend benötigtem Pfle­ge­personal zu einem Überbietungs- und Abwerbewettbewerb unter den Kliniken und einer damit verbundenen hausgemachten Lohnkostenexplosion komme.

„Denn“, so Bauernfeind weiter, „der würde dann allein auf dem Rücken der Beitragszahler ausgetragen, ohne dass sie bei steigenden Kosten eine Gegenleistung beispielsweise in Form höherer Versorgungsqualität durch insgesamt mehr Pflegepersonal bekämen.“ An­zeichen dafür gäbe es bislang zum Glück nicht.

Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der zahlbare Landesbasisfallwert wird zum 1. Februar 2020 um 3,77 Prozent von 3.539,12 Euro auf 3.672,40 Euro erhöht.

Auf ihm beruhen die Fallpauschalen, die mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser bilden. Die Krankenkassen zahlen damit durch­­schnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2019.

Ab dem Jahr 2020 werden die tarifvertraglich bedingten Bruttopersonalkosten für Pflege- und Pflegehilfspersonal am Bett aus der DRG-Vergütung ausgegliedert und im soge­nann­ten Pflegebudget krankenhausindividuell bezahlt.

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