Landesbasisfallwert in Hamburg steigt an
Hamburg – Der Landesbasisfallwert für die Krankenhausvergütung in Hamburg steigt in diesem Jahr auf 3.657 Euro (2019: 3.534,91 Euro). Das haben Krankenkassen und Hamburgische Krankenhausgesellschaft mitgeteilt. Sie haben sich damit auf einen Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen für das laufende Jahr verständigt.
Danach stellen die Krankenkassen rund 1,8 Milliarden Euro für die stationäre Behandlung von Patienten in der Hansestadt bereit. Erstmals ab 2020 werden den Krankenhäusern darüber hinaus die Kosten für das Pflegepersonal gesondert vergütet.
Legt man den dafür vorgesehenen Finanzierungsrahmen zugrunde, erhalten die Hamburger Kliniken insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro von den Krankenkassen. Das sind rund 100 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Die zusätzlichen Millionen sind zweckgebunden für die Versorgung der Patienten gedacht – für Investitionen in die Krankenhäuser ist weiterhin das Bundesland Hamburg zuständig.
Der Landesbasisfallwert ist eine zentrale Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhausleistungen eines Bundeslandes bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen, also dem Betrag, der den Krankenkassen beispielsweise für einen Kaiserschnitt oder eine Herzoperation in Rechnung gestellt wird.
Der überwiegende Teil der Krankenhausleistungen wird nach diesem System bezahlt. Die Krankenhäuser in der Hansestadt versorgten den aktuellsten Zahlen zufolge 2018 weit über 500.000 Patienten.
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