Krankenhäuser in Schleswig-Holstein halten Untergrenzen für Pflegepersonal nicht ein

Kiel – Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein verfehlen die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgegebenen Untergrenzen beim Pflegepersonal. Die Standards werden im Schnitt um zehn Prozent der Schichten unterschritten, wie aus der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Birte Pauls hervorgeht.
Die Angaben bezogen sich auf das zweite Quartal dieses Jahres. Die Abweichungen schwankten demnach zwischen 6,6 Prozent im April nachts in der Unfallchirurgie und 17,3 Prozent im Mai tagsüber in der Kardiologie.
„Die Antwort macht mich sprachlos“, kommentierte Pauls. Gerade die Personaluntergrenzen müssten eingehalten werden, damit das Patientenwohl nicht gefährdet wird. Die Untergrenzen orientierten sich auch nur an einem Mindeststandard und nicht an den wirklich fachlichen Anforderungen.
Ob mit Einführung der Untergrenzen Pflegepersonal aufgestockt oder eventuell Betten gesperrt wurden, konnte das Ministerium nicht sagen. „Zu der Personalausstattung und der Personalbeschaffung liegen der Planungsbehörde keine Angaben vor“, hieß es. Pauls bescheinigte der Landesregierung „ein großes Maß an Desinteresse“.
Pauls forderte ein gesetzliches Personalbemessungssystem, das für alle Bereiche der stationären Pflege ausgelegt ist und das die fachlichen Aspekte in den Mittelpunkt stellt. „Wir müssen es hinbekommen, dass Dienstpläne verlässlich sind, ein Frei ein Frei ist und ein Urlaub ein Urlaub.“
Die Pflegekräfte müssten wieder so arbeiten können, wie ihr Berufsethos es vorsieht und nicht, wie die ökonomischen Rahmenbedingungen es vorgeben. „Nur dann werden wir es schaffen, dass die Pflegekräfte länger in ihrem Beruf tätig sind und der Beruf wieder attraktiv wird.“
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