Politik

Krankenhäuser wollen Lockerung der Personalvorgaben für Frühgeborenen­versorgung

  • Freitag, 14. Juni 2019
/dpa
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Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Versorgung von Früh­geborenen akut gefährdet. Grund sind die Pflegepersonalanfor­de­­run­gen auf den neonatologischen Intensivstationen zum 1. Januar dieses Jahres. Des­halb hat die DKG für die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am kommenden Donnerstag (20. Juni) einen An­trag zur Anpassung der Qualitätssiche­rungs­richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) eingebracht.

„Wenn von 211 Perinatalzentren 191 die Anforderungen nicht erfüllen können, müssen die Anforderungen an die Realität und Machbarkeit angepasst werden“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Ursächlich sei nicht fehlender Wille in den Kran­ken­häusern, sondern objektive Gegebenheiten: die fehlende Verfügbarkeit von quali­fiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt, unkalkulierbares Patientenaufkommen und unvorhersehbarer Personalausfall. Gründe, auf die das Krankenhaus praktisch keinen Einfluss habe.

Laut Baum können die Anforderungen an die Versorgungsrealität der Krankenhäuser angepasst werden, ohne dass die Versorgung auf den Kinderintensivstationen beein­trächtigt wird. Denn die größte Gefährdung für die Säuglinge sei der Weitertransport zu anderen Zentren, wenn aufgrund der zu engen und restriktiven Anwendung der Personalvorgaben Intensivplätze abgemeldet werden müssten. Normative Vorgaben dürften nicht zur lebensbedrohlichen Falle für Frühchen werden, so der DKG-Haupt­geschäfts­führer.

Deshalb hat die DKG gefordert, den Flexibilitätskorridor zu erweitern. Das von der extrem hohen Mindestanforderung einer 1:1 bzw. 1:2 Besetzung mit Pflegefachper­sonal nur in maximal zwei Schichten abgewichen werden könne, sei eine viel zu enge Vorgabe.

Darüber hinaus wollen die Krankenhäuser mehr Möglichkeiten, um die erforderliche Per­so­nalvorhaltung auch über langjährig im Bereich der Neonatologie tätige Pflege­kräfte sicherzustellen. Hier müssten die Übergangszeiträume für die Anerkennung der Pflegekräfte erweitert werden. Die DKG hat an den G-BA appelliert, die erforderlichen Korrekturen an der bestehenden Richtlinie nicht zu verweigern. Ansonsten müsse der Gesetzgeber durch entsprechende Vorgaben eingreifen.

hil/sb

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