Vermischtes

Krankenhaus haftet für Fenstersturz einer dementen Frau

  • Mittwoch, 19. April 2017

Hamm/Winterberg – Ein Krankenhaus in Winterberg muss etwa 93.300 Euro Schaden­er­satz für eine demente Patientin zahlen, die aus dem Fenster geklettert und in die Tiefe ge­stürzt war. Wie das Oberlandesgericht Hamm heute mitteilte, haben die Richter bereits mit Urteil vom 17. Januar (Az.: 26 U 30/16) entschieden, dass das Krankenhaus­personal das Fenster bes­s­er hätte sichern müssen und somit gegen seine Fürsorge­pflichten verstoßen habe. Ge­klagt hatte die Krankenversicherung der verunglückten und später in einem Heim gestor­be­nen Patientin.

Die demenzkranke Frau war nach Angaben des Gerichts 2011 nach einem Schwäche­an­fall ins Krankenhaus gekommen. Sie sei unruhig, aggressiv und verwirrt gewesen und ha­be versucht, wegzulaufen. Um dies zu verhindern, hätten die Krankenschwestern so­gar die Tür des Zimmers von außen mit einem Bett versperrt – das Fenster jedoch unge­sichert gelassen. Am dritten Tag kletterte die Frau diesen Angaben zufolge abends un­be­merkt hinaus und stürzte fünf Meter in die Tiefe auf ein Vordach. Sie zog sich Rippen-, Wirbel-, sowie einen Becken- und Oberschenkelbruch zu.

Die Behandlungskosten müssen der Krankenversicherung nun erstattet werden. Das Ver­halten der Patientin sei so unberechenbar gewesen, dass das Personal auch einen Fluchtversuch aus dem Fenster in Betracht habe ziehen müssen, begründeten die Rich­ter.

dpa

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