Krankenhausdirektoren kritisieren neue Vergütung für ärztliche Notfallleistungen
Berlin – Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hat die ab dem 1. April geltende Abklärungspauschale scharf kritisiert. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss die Neuregelungen für ärztliche Notfallleistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen.
Ziel der Abklärungspauschale ist es, die Notfallambulanzen in Kliniken zu entlasten. Für die Pauschale soll ein Notaufnahmearzt im Krankenhaus abklären, ob ein Notfallpatient stationär aufgenommen werden muss oder nicht. Wird er in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet, kann die Klinik dafür 4,74 Euro am Tag beziehungsweise 8,42 Euro in der Nacht in Rechnung stellen.
Der VKD kritisierte, dass für die Blitzabklärung nur rund zwei Minuten kalkuliert seien. „In so kurzer Zeit kann ein Patient doch dem Arzt kaum seine Beschwerden schildern“, sagte VKD-Präsident Josef Düllings. Ein älterer Mensch habe zum Beispiel meist mehrere Krankheiten, die mit in Betracht gezogen werden müssten. „Die Lösung des Problems sehen wir in den Notaufnahmen der Krankenhäuser nicht darin, Patienten nun tatsächlich nach häufig längerer Wartezeit unbehandelt wegzuschicken“, verwies Düllings. Das sei nicht zu verantworten. „Denn auch hinter einem Kopfschmerz kann sich eine Hirnblutung verbergen“, so der Verbandspräsident.
Der VKD hat deshalb gefordert, dass Krankenhäuser zukünftig über die Vergütung der Notfallleistungen direkt mit den Krankenkassen verhandeln und über diese auch abrechnen können. Das müsse gesetzlich verankert werden. „Es kann nicht weiterhin so sein, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen darüber entscheiden, wie unsere Arbeit in den ambulanten Notaufnahmen vergütet wird. Hier tut sich bei uns inzwischen bundesweit ein Defizit in Milliardenhöhe auf“, sagte Düllings.
Bei dem offenen Streit zwischen Kliniken und dem ambulanten System geht es um vor allem um jene Patienten, die sich zwar in der Notaufnahme betreuen lassen, denen aber ebenso ein niedergelassener Arzt in seiner Praxis hätte helfen können, sei es in der regulären Praxisöffnungszeit oder im Rahmen des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte erst in dieser Woche neue Eckpunkte vorgelegt, um die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten und die Versorgung zu verbessern.
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