Politik

Notfallversorgung: Krankenhäuser greifen KBV an

  • Donnerstag, 23. März 2017

Berlin – Der Streit zwischen Krankenhäusern und Kassenärzten um die Notfall­ver­sorgung in Deutschland geht weiter. Auf dem 16. DRG-Forum kritisierte heute der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) für ihre Haltung in dieser Frage.

„Die Krankenhäuser übernehmen die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung – eine Aufgabe, die eigentlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfüllen müss­en“, sagte Thomas Reumann. Soweit Portalpraxen der KVen an den Krankenhäusern vorhanden seien, würden sie „nur stundenweise“ besetzt.

„Wir waren lange genug geduldig und haben auf koope­rative Lösungen gesetzt. Doch wir stellen fest: Kooperation funktioniert nicht als Ein­bahnstraße“, sagte Reumann. „Wir haben genug davon, dass uns vorgeworfen wird, wir wollten über die Notfallambulanzen nur Patienten in unsere Krankenhäuser schleusen.“ Mit solchen Vorwürfen wolle die KBV nur von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken.

Reumann kritisierte auch den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, für eine sogenannte Abklärungspauschale 4,74 Euro zu bezahlen. Dafür soll ein Notauf­nah­me­arzt im Krankenhaus abklären, ob der Notfallpatient stationär aufgenommen wer­den muss oder nicht. Die DKG hatte kritisiert, dass dies zwei Minuten ärztlicher Arbeitszeit ent­spreche. „Das Schiedssystem hat versagt. Die Vorgabe von zwei Minuten ist für uns unerträglich“, sagte Reumann jetzt. „Wer die Zwei-Minuten-Medizin zum Goldstandard er­hebt, zeigt, welchen Stellenwert der Patient hat.“ So dürften Selbstver­waltungspartner nicht miteinander umgehen.

„Wir haben genug davon, bei den Abrechnungen die Schikane der KVen erleben zu müs­s­en“, kritisierte Reumann und forderte, die Finanzierung der ambulanten Notfall­ver­sorgung aus dem KV-System herauszulösen. „Wir brauchen eine eigenständige Lösung“, meinte Reumann und forderte den anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, die Finanzierung der Notfallversorgung so schnell wie möglich gesetz­lich zu regeln.

fos

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