Notfallversorgung: Krankenhäuser greifen KBV an
Berlin – Der Streit zwischen Krankenhäusern und Kassenärzten um die Notfallversorgung in Deutschland geht weiter. Auf dem 16. DRG-Forum kritisierte heute der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für ihre Haltung in dieser Frage.
„Die Krankenhäuser übernehmen die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung – eine Aufgabe, die eigentlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfüllen müssen“, sagte Thomas Reumann. Soweit Portalpraxen der KVen an den Krankenhäusern vorhanden seien, würden sie „nur stundenweise“ besetzt.
„Wir waren lange genug geduldig und haben auf kooperative Lösungen gesetzt. Doch wir stellen fest: Kooperation funktioniert nicht als Einbahnstraße“, sagte Reumann. „Wir haben genug davon, dass uns vorgeworfen wird, wir wollten über die Notfallambulanzen nur Patienten in unsere Krankenhäuser schleusen.“ Mit solchen Vorwürfen wolle die KBV nur von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken.
Reumann kritisierte auch den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, für eine sogenannte Abklärungspauschale 4,74 Euro zu bezahlen. Dafür soll ein Notaufnahmearzt im Krankenhaus abklären, ob der Notfallpatient stationär aufgenommen werden muss oder nicht. Die DKG hatte kritisiert, dass dies zwei Minuten ärztlicher Arbeitszeit entspreche. „Das Schiedssystem hat versagt. Die Vorgabe von zwei Minuten ist für uns unerträglich“, sagte Reumann jetzt. „Wer die Zwei-Minuten-Medizin zum Goldstandard erhebt, zeigt, welchen Stellenwert der Patient hat.“ So dürften Selbstverwaltungspartner nicht miteinander umgehen.
„Wir haben genug davon, bei den Abrechnungen die Schikane der KVen erleben zu müssen“, kritisierte Reumann und forderte, die Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung aus dem KV-System herauszulösen. „Wir brauchen eine eigenständige Lösung“, meinte Reumann und forderte den anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, die Finanzierung der Notfallversorgung so schnell wie möglich gesetzlich zu regeln.
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