Politik

Streit um Notfallversorgung ebbt nicht ab

  • Donnerstag, 20. April 2017
Schild einer Notaufnahme vor dem Krankenhaus.
/schulzfoto, stock.adobe.com

Berlin – Die Erstversorgung von Patienten in den Notfallambulanzen der Kliniken sorgt weiter für neuen Streit zwischen Krankenhäusern, Vertragsärzten und Krankenkassen. Die Debatte ebbt nicht ab.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beklagte erneut einen massiven Zeit­druck bei der ersten Abklärung von Notfallpatienten. „In zwei Minuten soll die verwal­tungs­mäßi­ge Erfassung der Patienten stattfinden und ein Mediziner Zeit haben, um eine Diagnose zu stellen, die medizinisch korrekt und auch rechtssicher ist“, sagte DKG-Hauptge­schäfts­­führer Georg Baum.

Hintergrund ist, dass seit 1. April eine neue Regelung zum Notfall- und Bereitschafts­dienst gilt. Besonders strittig ist die Abklärungspauschale. Dabei entscheidet ein Arzt, ob der Notfallpatient zu einem niedergelassenen Arzt geschickt werden kann, oder ob er wei­ter stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Die Pauschale wird tagsüber mit 4,74 Euro honoriert und nachts mit 8,42 Euro.

Diese Gebührenziffern deckten offiziell nur zwei Minuten ab, argumentierte Baum. „Medi­zin in einer Zeitspanne, die nicht für ein hartgekochtes Ei reicht, das kann nicht im Sinne von Ärzten sein. Im Sinne von Patienten ist es sicherlich nicht.“ GKV-Spitzen­ver­band und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nannten diese Darstellung „aus­gemachten Un­sinn“.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte, dass „die Krankenhauslobby in diesem Streit Patienten und Ärzte mit ihren Schreckensmeldungen verunsichert“, sei ärgerlich. „Der Streit zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten um ambulante Behandlungen darf nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden. Wir brauchen funktionie­rende Modelle der Zusammenarbeit.“

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, erläuterte, wenn in einer ersten Abklärung entschieden werden kann, ob ein Patient auch ambulant von einem niederge­lassenen Arzt behandelt werden kann, entlaste das die Notfallambulanzen. Die Ärzte dort hätten dann mehr Zeit für die „echten“ Notfälle. „Für diese Abklärung hat es bisher keine Honorierung gegeben“, so Gassen. Seit dem 1. April gebe es nun genau für diese Ab­klärung Geld.

dpa

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