Krankenhausgesellschaft gegen Sanktionen bei Verstößen gegen die Psychiatriepersonalvorgaben

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) protestiert dagegen, dass Kliniken ab Anfang 2022 finanziell sanktioniert werden, wenn sie die Personalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik nicht einhalten können.
„Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, die finanziellen Sanktionen auszusetzen und die Weiterentwicklung der Richtlinie so zu gestalten, dass Anreize für eine patientenzentrierte, leitlinien- und bedarfsgerechte, flexible und wohnortnahe Versorgung geschaffen werden“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Anlass für die Forderung ist eine aktuell anstehende Änderung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die DKG verweist darauf, dass auch die Gesundheitsministerkonferenz sich dafür ausgesprochen habe, die finanziellen Sanktionen auszusetzen.
„Wir sind uns hier mit der GMK einig, dass die finanziellen Sanktionen bis 2025 ausgesetzt werden müssen. Mit unserem Antrag versuchen wir, das einstimmige Votum der Länderminister in die Richtlinie mit einfließen zu lassen“, so Gaß.
Die DKG argumentiert bei ihrer Forderung, die Coronapandemie habe auch viele psychosoziale und psychische Belastungen für die Bürger gebracht. Die psychiatrische und psychosomatische Versorgung stehe daher in den kommenden Monate und Jahre vor besonderen Herausforderungen. Es sei daher wichtig, „dass die versorgenden Kliniken nicht durch überzogene Sanktionsmechanismen gefährdet werden“, so die Krankenhausgesellschaft.
„Es ist Zeit, dass der G-BA beschließt, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten und bis dahin die finanziellen Sanktionen auszusetzen“, sagte Gaß.
Die PPP-RL legt Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest. Dazu werden insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung bestimmt. Diese Mindestvorgaben sollen laut der Richtlinie einen Beitrag zu einer leitliniengerechten Behandlung leisten.
Krankenhausverbände und andere haben die PPP-RL immer wieder kritisiert. Wegen der Coronapandemie hatte der G-BA die Richtlinie im Oktober 2020 angepasst, unter anderem sollen die bei Nichterfüllen der Richtlinie vorgesehenen Sanktionen erst ab dem 1. Januar 2022 gelten.
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