Politik

Krankenhaus­gesellschaft warnt weiter vor Krankenhausreform

  • Dienstag, 7. Mai 2024
DKG-Chef Gerald Gaß. /axentis.de
DKG-Chef Gerald Gaß. /axentis.de

Leipzig – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt weiter vor möglichen negativen Folgen durch die von Bundes­gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgesehene Krankenhausreform. Das Vorhaben berge erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, sagte heute der Vorstandsvorsitzende des Dachverbands der Krankenhausträger in Deutschland, Gerald Gaß. So müsse mit längeren Wartezeiten und Anfahrtswegen gerechnet werden.

Lauterbach will mit seiner Reform die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern. Ein wesentliches Ziel ist es, die Versorgung zu verbessern, indem insbesondere komplexe Behandlungen nur noch an Standorten vorgenommen werden, die darauf spezialisiert sind.

Nach dem jetzigen Stand der Reform, die noch nicht vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden ist, werde es auch künftig Engpässe und Wartezeiten bei komplexen Behandlungen geben, meinte Gaß.

Wenn kleinere Häuser aus der Versorgung ausfielen, würden die größeren Häuser bei der zusätzlichen Aufnahme von Patienten auch an ihre Grenzen stoßen oder Finanzierungsnachteile erleben, so Gaß. In dünner besiedelten ländlichen Regionen würden darüber hinaus Klinikstandorte wegfallen, was die Grund- und Notfallversorgung verschlechtern würde. Mit der Reform gebe es keine Existenzgarantie für kleine Kliniken im ländlichen Raum.

Insgesamt plane Lauterbach eine zu starke Zentralisierung, kritisierte Gaß. Diese bedeute nämlich, dass auch das Personal an neue zentrale Standorte mitwandern müsse. Allerdings seien die Beschäftigten oftmals in ihrer Region verwurzelt, so dass sie womöglich in andere Bereiche abwanderten.

Hannes Dahnke, CEO von Vebeto, kritisierte die geplante Kopplung der Leistungsgruppen an genaue Mindestmengen. Dies wäre eine zu starre Vorgabe und würde dazu führen, dass regelmäßig die Finanzierung für Krankenhäuser wegbreche. Die Kranken­hausreform sieht vor, die geplante Vorhaltefinanzierung an die Leistungsgruppen zu knüpfen.

Nur wenn ein Krankenhaus eine bestimmte Leistungsgruppe, zum Beispiel Notfallmedizin oder Allgemeine Chirurgie, vom Land zugeteilt bekommt, soll es diese Leistungen erbringen und abrechnen dürfen. Wenn ein Krankenhaus in einem Jahr aber weniger Fälle als sonst habe, würde es schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen, so Dahnke.

Gaß forderte zudem eine umfassende Analyse der Reformauswirkungen. Ohne eine solche Analyse drohe ein Blindflug. Die angekündigte Simulation der Regierungskommission Krankenhäuser werde das nicht leisten können, insbesondere weil sie den Ländern erst im Herbst zur Verfügung gestellt werden soll.

cmk/kna

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