Krankenhausreform und Entbugetierung: Gesetze verzögern sich weiterhin

Berlin – Die beiden aktuellen Gesetzesvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) verzögern sich weiter. Wie aus der offiziellen Tagesordnung des Bundeskabinetts hervorgeht, wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erst am 15. Mai im Kabinett beraten.
Bislang war der 8. Mai als Termin für die Beratung der Bundesregierung angegeben worden. Zuvor wurde aus dem Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) auch der 24. April für den Kabinettsbeschluss kolportiert. Die Tagesordnung liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Um das Gesetz noch vor der Sommerpause des Bundestages spätestens Anfang Juli beraten zu können, muss es nun eine sogenannte „Fristverkürzung“ geben. Dieser Fristverkürzung müssen die Bundesländer allerdings zustimmen. Ohne diese Verkürzung könnte sich der Bundesrat erstmalig erst am 5. Juli – dem letzten Sitzungstag des Bundestages sowie Bundesrates vor der Sommerpause – mit dem KHVVG beschäftigen.
Üblicherweise findet eine erste Beratung im Bundestag erst nach einer ersten Befassung im Bundesrat statt. Die Bundesregierung könnte nun auf eine gewisse Eilbedürftigkeit bei der Krankenhausreform drängen und damit eine Fristverkürzung erreichen. Dies könnte beispielsweise mit der finanziellen Lage der Krankenhäuser begründet werden.
Ähnliche Termin- und Fristenprobleme gibt es auch mit dem zweiten Gesetzesvorhaben – dem Gesundheitsversorgungsgesetz (GVSG). Für dieses Vorhaben – in dem inzwischen nur noch die Entbugetierung der hausärztlichen Honorare zu finden ist – ist der Kabinettsbeschluss für den 22. Mai vorgesehen.
Bislang war dafür der 15. Mai oder auch 24. April genannt worden. Soll auch dieses Gesetz noch vor der Sommerpause erstmalig beraten werden, müsste es auch hier der Bundesrat einer Fristverkürzung zustimmen.
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