Politik

Vermittlungsausschuss im Bundesrat zur Krankenhausreform weiter nicht vom Tisch

  • Donnerstag, 12. März 2026
/Achim Wagner, stock.adobe.com
/Achim Wagner, stock.adobe.com

Berlin – Gestern hat sich im Gesundheitsausschuss des Bundesrats keine Mehrheit dafür gefunden, den Vermittlungsausschuss beim Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) anzurufen. Einen Antrag dazu hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Diskussion gestellt. Ganz vom Tisch ist das Thema aber noch nicht.

„Mecklenburg-Vorpommern hat noch nicht darüber entschieden, ob es einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat gibt. Wir befinden uns dazu noch im Austausch“, sagte Pressesprecher Alexander Kujat dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.

Man habe gestern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates für Änderungen am KHAG geworben. Da das KHAG kein zustimmungspflichtiges Gesetz sei, sei das für die Länder nur durch Anrufung des Vermittlungsausschusses möglich.

Sachsen und Sachsen-Anhalt hätten den Änderungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern unterstützt, Brandenburg und Baden-Württemberg hätten sich enthalten. Eine Mehrheit habe der Antrag aber nicht gefunden. „Wir überlegen deshalb nun, in welcher Form wir in der Bundesratssitzung am 27. März unsere Kritik am Kompromiss zum KHAG anbringen“, betonte Kujat. Angedacht sein könne auch eine Protokollerklärung.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigte sich weiter enttäuscht über das Ergebnis der langen Beratungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), wie eine Antwort des Ministeriums zeigt. „Ich sehe zusammengefasst keine Verbesserungen zum ursprünglichen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Wir haben bei der notwendigen Krankenhausreform vor allem viel Zeit verloren. Das ist mit Blick auf die Situation in den Krankenhäusern unbefriedigend und ärgerlich“, teilte sie mit.

Mit den vom Bundestag beschlossenen Änderungen könne die Reform auch in den kommenden Jahren nicht vollständig greifen, da es weiterhin Planungsunsicherheit für die Länder und insbesondere die Krankenhäuser gebe. Das gelte vor allem für die für Mecklenburg-Vorpommern wichtigen Sicherstellungshäuser.

Strukturen nicht hinreichend Rechnung getragen

„An mehreren Stellen wird in die Krankenhausplanung der Länder eingegriffen. Damit wird den länderspezifischen Versorgungsstrukturen nicht hinreichend Rechnung getragen“, betonte Drese. So sei insbesondere der für Mecklenburg-Vorpommern und weitere ostdeutsche Länder wichtigste Punkt zu den Ausnahmen bei den Leistungsgruppenzuweisungen nicht zufriedenstellend umgesetzt und es gebe eine erhebliche Verschärfung von Strukturvorgaben für ausgewählte Leistungsgruppen.

„Mit unserer Initiative wollen wir noch einmal den Diskussionsprozess im Länderkreis anstoßen und das KHAG in dieser Form nicht kampflos übernehmen“, sagte Drese mit Blick auf die Befassung der Krankenhausreform im Bundesrat am 27. März.

Konkreten Änderungsbedarf sieht Mecklenburg-Vorpommern etwa beim im KHAG vorgesehenen Einvernehmen mit den Krankenkassen bei Ausnahmen für Zuweisungen von Leistungsgruppen. Der Sprecher weist darauf hin, dass die Länder von Anfang an gefordert hätten, dass die Erteilung von Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen lediglich im Benehmen und nicht im Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgen müsse, da ansonsten die Kompetenz der Bundesländer in der Krankenhausplanung massiv beeinträchtigt werde.

Der Bundestag sei dieser Forderung insoweit entgegengekommen, dass tatsächlich nur ein Benehmen erforderlich sei, allerdings nur, wenn die Länder bis zum 31. Dezember 2026 die Leistungsgruppen zuweisen würden. Diese Frist sei jedoch insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern nicht sinnvoll nutzbar, da bei der Beurteilung von Ausnahmen zwingend die Mindestvorhaltezahlen berücksichtigt werden müssten, die jedoch erst wenige Tage vorher – am 12. Dezember 2026 – verkündet werden sollten.

„Daher wird als Kompromiss vorgeschlagen, die Ausnahmemöglichkeit im Benehmen mit den Kassen auf den 31. März 2027 zu verschieben. Dies stellt bereits einen Kompromiss zur ursprünglichen Forderung der Länder dar, grundsätzlich nur im Benehmen mit den Kassen Ausnahmen zuweisen zu können“, heißt es aus Mecklenburg-Vorpommern.

Nachbesserungsbedarf sieht Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus beim Vorhaltebudget. Festgelegt werden solle, dass ein Krankenhaus nur ein Vorhaltebudget erhält, wenn eine Mindestvorhaltezahl erfüllt ist oder eine Feststellung nach Absatz 2 Satz 1 – Ausnahme zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung – getroffen sei.

Außerdem sei die Zeitschiene zum Inkrafttreten der Mindestvorhaltezahl weiterhin unklar und passe nicht mit anderen Regelungen zur Zuweisung von Leistungsgruppen zusammen. „Hierdurch entsteht das große Risiko, dass die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen nicht nachhaltig möglich wird und nach einem Jahr zwangsweise eine erneute Umgestaltung der Zuweisungen von Leistungsgruppen notwendig wird“, so die Kritik aus Mecklenburg-Vorpommern.

Sorgen bereitet dort auch die Neuregelungen zu den Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV). „Insbesondere im Jahr 2026 ist es notwendig, dass auch eine unterjährige Ausweisung als SÜV für Krankenhäuser möglich ist“, schreibt das Ministerium.

In Mecklenburg-Vorpommern hätten sich bereits zwei Krankenhäuser dazu entschlossen, den Weg zu einem SÜV zu gehen und befänden sich bereits in Umstrukturierungsmaßnahmen. „Eine Verzögerung der Ausweisung auf den Jahreswechsel und damit auch eine Verzögerung beim Erhalt einer kostendeckenden Tagespauschale konterkariert die aktuellen Bestrebungen zur Umsetzung der Krankenhausreform im Land. Daher sollte eine unterjährige Umstellung eines Krankenhauses als SÜV ermöglicht werden“, so die Forderung.

may/bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung