Politik

Krankenhausreform: Zittern vor der Entscheidung im Bundesrat

  • Donnerstag, 19. März 2026
Diskutierten auf dem DRG-Forum von links: Gerald Gaß, Melanie Schlotzhauer, Florian Albert (Moderation), Stefanie Stoff-Ahnis, Christian von Klitzing /Regina Sablotny
Diskutierten auf dem DRG-Forum von links: Gerald Gaß, Melanie Schlotzhauer, Florian Albert (Moderation), Stefanie Stoff-Ahnis, Christian von Klitzing /Regina Sablotny

Berlin – Rund eine Woche vor der Verabschiedung der Krankenhausreform durch den Bundesrat gehen die Diskussionen um mögliche Anpassungen oder ergänzende Entschließungsanträge zum Gesetz weiter. Auch die Überlegungen zur Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) sind offenbar noch nicht vom Tisch.

So könnte es weiterhin zwei oder drei Länder geben, die einen Vermittlungsausschuss anrufen. „Ich werbe nicht für einen Vermittlungsausschuss. Ich kann ihn aber nicht verhindern“, sagte Melanie Schlotzhauer (SPD), Senatorin für Gesundheit, Soziales und Integration in Hamburg, heute beim DRG-Forum in Berlin.

Dem Vernehmen nach gibt es in den Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen weiter Gedankenspiele über die Anrufung des Ausschusses. In allen drei Ländern wird das Gesundheitsministerium jeweils von einer SPD-Politikerin geführt.

Senatorin Schlotzhauer appellierte an die Kritikerinnen und Kritiker aus den Ländern: „Wir hätten kein besseres Verhandlungsergebnis bekommen, als wie das Gesetz jetzt ist.“ Sie verstehe die Bedenken aus einzelnen Ländern, die zum Teil nicht zum kleinen Kreis gehörten, die das KHAG in der Schlussphase verhandelt hatten.

„Das ist eher ein Ausdruck des Föderalismus, als schlechter Verhandlungsführung der Länder“, sagte sie. Aber man müsse „immer wissen, welche Ergebnisse möglich“ seien. „Man sollte nicht wild drauf los gehen, denn dann ist in der Konfrontation das Problem groß“, so die Senatorin zur Ausgangslage einer möglichen neue Verhandlung über das KHAG im Vermittlungsausschuss.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) appellierte an die Verlässlichkeit der Zusagen im Laufe des Gesetzgebungsprozesse, in dem die Länder, die regierungstragenden Bundestagsfraktionen sowie das Ministerium einbezogen waren.

„Ich glaube an die Verlässlichkeit. Es ist ein ausgewogener Kompromiss“, sagte die Ministerin bei ihrer Rede auf dem DRG-Forum. Wenn nicht alle ganz zufrieden seien, aber sich trotzdem wiederfänden, sei „es ein guter Kompromiss“.

Die Ministerin betonte, in all den Verhandlungen sei es ihr um „Augenhöhe“ zwischen Bund und Ländern gegangen. „Und das machen wir bis zum Ende. Wir wollten nicht am Ende einen Alleingang machen.“ Sie warnte, ein Vermittlungsausschuss werde für so einen großes Gesetzespaket Monate dauern. „Dass kann auch keiner wollen.“

Derzeit gelten die Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) aus der Ampelregierung. Daher gehe Warken davon aus, „dass wir die Zustimmung des Bundesrates bekommen, auch wenn wir da noch im Gespräch sind“.

Veränderungen in letzter Minute sorgen nun für Diskussion

Konkret diskutiert wird offenbar noch über die Vorgaben für Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in den Leistungsgruppen sowie die Ausgestaltung des Pflegebudget. In den letzten Zügen der Verhandlungen zum KHAG wurden die Regelungen für die Leistungsgruppen so verändert, dass nun schärfere Untergrenzen gelten.

„Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen ist richtig und wichtig. Aber die Frage, ob ob man das einfach jetzt so in den Prozess reinschreibt, das ist eine Frage, die ich mit ,Nein' beantworte“, so Senatorin Schlotzhauer. „Wir ringen da noch um eine Lösung“, sagte Schlotzhauer.

In den vergangen Tagen hatte sich auch der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) und diesjähriger Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz sehr kritisch zu dieser Verschärfung geäußert, da 50 Prozent der Krankenhäuser in Niedersachsen dann ein Problem bekommen könnten. Auch viele Unikliniken könnte dies bundesweit betreffen, heißt es von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Wie neue Regelungen in das schon vom Bundestag Anfang März beschossene Gesetz integriert werden können, ist allerdings unklar. Schlotzhauer kündigte einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat an.

Darin soll, so hieß es, möglicherweise auch noch einmal die Länderforderung nach einer Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform enthalten sein. Die Bundesregierung könnte beispielsweise als Protokollnotiz weitere Versprechen auf künftige Gesetzgebung andeuten.

Ministerin sieht ihre Reform gut aufgestellt

Für Ministerin Warken ist die Krankenhausreform – wie schon oft von ihr betont wurde – nun „alltagstauglich“. Man habe „den Schwebezustand beendet“, die Umsetzung eines nachhaltigen Wandels in der Krankenhauslandschaft könne nun kommen. „Transformation ist keine Option, sondern eine Bedingung“, so die Ministerin.

Man setze „realistische Fristen, wie im Koalitionsvertrag versprochen“. Dazu zähle auch, dass nun mehr Zeit gewährt werde, beispielsweise für die baulichen Anpassungen oder für die Personalsuche. Auch würden die Länder nun belohnt, die noch in diesem Jahr Leistungsgruppen zuweisen würden. „Schnelligkeit zahlt sich hier aus“, so Warken.

Die Ministerin appellierte auch an den Weitblick der Akteure im Gesundheitswesen. Aus ihrer Sicht ist das KHAG „kein Spargesetz, dass unmittelbare Entlastung für die angespannte Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung bringt“.

Die Vorschläge der GKV-Finanzkommission, die in rund zwei Wochen erwartet werden, werden eine „schwierige Diskussion in diesem Frühling bringen, die wir gemeinsam führen werden“. Sie erwarte eine „Kraftanstrengung“ von allen Bereichen – das kann auch erneut die stationäre Versorgung treffen.

Der Frage, ob die Mittel in Höhe von etwa 1,6 Milliarden Euro, die den Krankenhäusern im Rahmen des kleinen Sparpaketes Ende 2025 entzogen wurden, nicht ausreichten, ging die Ministerin aus dem Weg. „Die Erfahrungen aus den Verhandlungen zum kleinen Sparpaket zeigen, dass wir einen guten Modus gefunden haben, wie wir miteinander reden. Wir haben Zeitdruck und müssen dieses Mal schneller voranschreiten.“

Auch die für die Krankenhausreform zuständige Abteilungsleiterin im BMG, Johanna Sell, wich auf einem anderen Podium später der Frage aus, ob die Krankenhäuser bereits ihren Beitrag geleitet hätten.

Debatte um Pflegebudget weiter hitzig

Hohe Wellen schlägt weiter die Diskussion um das Pflegebudget, das in den letzten Verhandlungszügen im KHAG noch einmal deutlicher definiert worden war. Zu Beginn des Jahres hatte es eine intensive Debatte zwischen BKK Dachverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gegeben, ob das Pflegebudget falsche Anreize setzt und damit Missbrauch stattfindet. Bei den Krankenhausträgern ist das Thema sehr präsent.

„Es gibt eine massive Verunsicherung beim Pflegebudget“, sagte Christian von Klitzing, Hauptgeschäftsführer der katholischen Krankenhausgruppe Alexianer. So müsse die im Gesetz neue Formulierung wieder gestrichen werden. „Der Tätigkeitsbezug muss wieder raus“, mahnte er.

Die stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, erinnerte in der Diskussion daran, warum es diesen politischen Vorstoß gab. „In den vergangenen Jahren gab es immer wieder den Einsatz von Pflegekräften für Aufgaben, für die sie nicht ausgebildet wurden. Pflegekräfte sind auch sehr frustriert über den Fehleinsatz in den Kliniken“, so Stoff-Ahnis.

Es habe allein im vergangenen Jahr im Bereich der Pflege im Krankenhaus eine Kostensteigerung von 25 Milliarden Euro gegeben, inzwischen arbeiteten mehr als 400.000 Fachkräfte in dem Beruf, der auch bei jungen Menschen immer interessanter werde. „Es gibt einen Missbrauch eines Instrumentes, das ökonomisch interessant ist.“

Klinikgeschäftsführer von Klitzing ließ diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen. „Uns alle als Abrechnungsbetrüger zu bezeichnen trifft uns in unserer Würde.“ Die Hamburger Senatorin Schlotzhauer appellierte an den Weitblick. „Mich erreichen entsprechende Briefe von Betriebsräten, dass die Situation in Kliniken genau so wie von Frau Stoff-Ahnis beschrieben ist. Es gibt also immer viele Wirklichkeiten.“

„Wir werden eine Umsetzung finden müssen, für diese Formulierung zum Tätigkeitsbezug“, kündigte Stoff-Ahnis an. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß warnte, dass die Krankenkassen die neuen gesetzlichen Grundlagen erst ab 2027 anwenden dürften.

Denn aus seiner Sicht kann die Klarstellung des Gesetzgebers nur „durch eine Neufassung der Pflegepersonalabgrenzungsvereinbarung umgesetzt werden“, schreibt Gaß in einem Brief an Stoff-Ahnis, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Nach Auffassung der DKG können die neuen Regelungen erst 2027 Wirkung entfalten, für 2026 müssten noch die alten Regeln gelten. Krankenkassen und Krankenhäuser verhandeln die Pflegebudgets in den Regionen.

Der DKG zufolge würden Kassen in den Regionen „im Rahmen der laufenden Budgetverhandlungen vermehrt auf die neue gesetzliche Grundlage hinweisen und diesbezüglich Anpassungen bereits für die Pflegebudgets 2026“ fordern.

Gaß appellierte auf dem Podium beim DRG-Forum an Stoff-Ahnis, die „Spielregeln nicht im laufenden Betrieb zu ändern“. Stoff-Ahnis erklärte, man werde „praktikable Lösungen finden, genau so wie immer“.

Krankenhäuser mit "Aufbruchstimmung"

Grundsätzlich seien aber mit der Reform nun die Weichen für eine Transformation gestellt. „Für die Länder gibt es jetzt den Instrumentenkasten, die Krankenhauslandschaf zu verändern“, so Stoff-Ahnis. Auch für Gaß von der DKG gebe es inzwischen eine regelrechte „Aufbruchstimmung“. „Wir können es uns gar nicht mehr leisten, Dinge fortzuführen, die in der Zukunft gar nicht mehr tragfähig sind“, so Gaß heute.

Er geht davon aus, dass bereits in diesem Jahr alle Länder ihre Leistungsgruppen zuweisen – bis Ende 2026 könnten sie das ohne Absprachen mit den Krankenkassenverbänden vor Ort machen. Dieser „Sprintvorteil für die schnellen Länder ist ok“, erklärte Kassen-Funktionärin Stoff-Ahnis.

Die Kritik von Krankenhausgeschäftsführer von Klitzing, die Kassen finanzierten die stationäre Versorgung nicht ausreichend, wies sie scharf zurück. „Wir zahlen 111 Milliarden Euro an die Krankenhausversorgung. Das muss ausreichen.“ Reichten die Mittel für Investitionen nicht aus, müsse die Forderung an die Länder gerichtet werden. „Der Rückschluss, die Betriebsmittel sind zu wenig, ist falsch.“

Die Hamburger SPD-Politikerin Schlotzhauer betonte, dass mit dem Transformationsfonds die Länder nun viele Möglichkeiten zur Investition hätten. „Die Verhandlungen mit dem Bund sind an dieser Stelle doch gut gelungen“, betonte sie. Alle wollten mehr investieren – in der Vergangenheit konkurrierten in den Landeshaushalten die Investitionen in Krankenhäusern mit denen in Brücken oder Straßen. Dies könne nun in den kommenden zehn Jahren geändert werden.

bee

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