Politik

Krankenhausreform: Gefäßmedizinischer Leistungsbereich muss Versorgungsrealität abbilden

  • Donnerstag, 14. Dezember 2023

Berlin – Die im Rahmen der Krankenhausreform vorgesehene Leistungsgruppensystematik weise für die Leistungsgruppe Gefäßmedizin grundlegende Defizite auf. Davor warnten heute mehrere Fachgesellchaften.

So fehlt nach Einschätzung der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG), der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA) die inklusive Nennung der drei Fachdisziplinen Gefäßchirurgie, interventionelle Radiologie und Angiologie, die die gefäßmedizinischen Leistungen erbringen. Damit sei die gefäßmedizinische Versorgungswirklichkeit „in keinerlei Weise“ abgebildet.

Die vorliegende bisherige Ausgestaltung des Leistungsbereiches Gefäßmedizin mit drei gefäßmedizinischen Leistungsgruppen halten die Fachgesellschaften „weder für realistisch noch für umfassend abgebildet“. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Fachgesellschaften deshalb einen fachlich begründeten Vorschlag zur Neufassung dieser Leistungsgruppen vorgelegt.

Unter anderem müsse demnach eine zusätzlichen Leistungsgruppe „Minimalinvasive Gefäßmedizin“ geschaffen werden. Denn entgegen der bisher vorliegenden Ausgestaltung erfolge die Behandlung komplexer peripherer arterieller Gefäße sowohl offen-chirurgisch durch die Gefäßchirurgie, aber auch minimal-invasiv endovaskulär durch interventionell tätige Gefäßchirurgen, Angiologen und Radiologen. Letztere Prozeduren seien in der gegenwärtigen Systematik überhaupt nicht erfasst.

Zudem werde die leitliniengerechte, qualitätsgesicherte (QBAA-RL) Therapie von Aortenaneurysmen (offen und endovaskulär) von Gefäßchirurgen mit entsprechender Expertise erbracht. Die endovaskuläre Therapie werde auch von interventionell tätigen Radiologen durchgeführt. Beide Facharztqualifikationen müssten als Qualitätskriterium entsprechend benannt werden.

Während die offen chirurgische Therapie der Carotisstenosen von der Gefäßchirurgie durchgeführt werde, erfolgten die endovaskulären Eingriffe im Zusammenspiel mit Fachärzten der Angiologie und der Radiologie beziehungsweise der Neuroradiologie mit entsprechend interventioneller Expertise. Alle drei Disziplinen müssten deshalb als fachärztliches Qualitätskriterium hinterlegt werden, so die Fachgesellchaften.

„Die vorliegende Ausgestaltung der drei gefäßmedizinischen Leistungsgruppen hat mit der Versorgungswirklichkeit in den Kliniken wenig zu tun und kann in dieser Form nicht stehenbleiben. Es braucht zwingend ergänzende fachärztliche Qualitätskriterien, um auch die umfänglichen Leistungen der Angiologie, der Gefäßchirurgie und der interventionellen Radiologie in der Diagnostik und Therapie abzubilden“, betonte DGA-Präsident Wulf Ito.

EB/aha

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