Krankenhausreform: Transparenzgesetz für dieses Jahr gescheitert

Berlin – In diesem Jahr wird es keine Einigung mehr hinsichtlich des Krankenhaustransparenzgesetzes zwischen Bund und Ländern geben. Das haben mehrere Quellen dem Deutschen Ärzteblatt bestätigt.
Der Bundesrat hatte Ende November in einer Sitzung das nicht-zustimmungspflichtige Transparenzgesetz mit einer knappen Mehrheit blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit muss zunächst ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern erzielt werden, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Das Transparenzgesetz gilt als erster Baustein der geplanten Krankenhausreform und wird technisch etwa für die Weiterentwicklung eines neuen Groupers – der zur Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt wird – benötigt. Dieser Grouper soll künftig nicht nur die DRG sondern auch die geplanten Leistungsgruppen berücksichtigen.
„Es gibt noch keine Einladung zum Vermittlungsausschuss und die wird es in diesem Jahr auch nicht mehr geben. Frühestens am 2. Februar 2024 wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz erneut auseinandersetzen, das bedeutet das vorher zum Vermittlungsausschuss eingeladen werden muss“, sagte der Gesundheitsminister aus Niedersachsen, Andreas Philippi (SPD), dem Deutschen Ärzteblatt. Er meint damit die erste planmäßige Plenarsitzung des Bundesrates im kommenden Jahr.
In einem Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heißt es zudem, dass eine frühere Beratung im Falle einer Einberufung einer Bundesratssondersitzung zum Bundeshaushalt 2024 im kommenden Januar möglich sein könnte. Dies sei aktuell aber noch nicht absehbar.
Die Situation gilt als verfahren, aus einem Land wird gar von „Bockiger-Kind-Situation“ gesprochen. Aus Ministeriumskreisen heißt es außerdem, dass sich insbesondere die von der CDU regierten Bundesländer gegen eine zügige Einladung zum Vermittlungsausschuss gewehrt hätten. Die Fronten zwischen Bund und Ländern seien verhärtet, heißt es weiter.
Auch eine mögliche Sondersitzung, die es in der Woche vor Weihnachten hätte geben können, ist wohl nun vom Tisch. „Es deutet nichts auf den 22. Dezember hin“, heißt es weiter.
Vergangene Woche gab es außerdem eine weitere Beratungsrunde zwischen Bund und Ländern und einen Briefwechsel, in dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufgefordert worden ist, versprochene Zugeständnisse an die Länder schriftlich festzuhalten. Offenbar hat die Beratung allerdings nicht dazu geführt, dass nun eine schnelle Einigung angestrebt wird.
Über den Streit scheint damit auch der Kern der Krankenhausreform zu wackeln: Der Zeitplan, bis Mitte Januar einen neuen Referentenentwurf für das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu versenden, wird als kritisch gesehen.
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