Ärzteschaft

Weiterbildung bei Krankenhausreform mitdenken

  • Dienstag, 28. November 2023
/Monika Wisniewska, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) setzt sich für eine stärkere Berücksich­tigung der Weiterbildung bei der Krankenhausreform ein.

„Junge Kolleginnen und Kollegen werden in den Leistungsgruppen bislang nicht berücksichtigt“, kritisierte Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM und Internist und Kardiologe aus Würzburg. „Ohne Assistenten geht in der Klinik nichts“, sagte er.

Deshalb dürften Leistungsgruppen nur gemeinsam mit weiterzubildenden Kolleginnen und Kollegen erbracht werden, mahnte er an. Neben der personellen braucht es auch eine finanzielle Berücksichtigung, lautet die Forderung der DGIM.

Die Bedürfnisse der Patienten, insbesondere der älteren und multimorbiden, müssten ebenfalls stärker bei der Reform mitgedacht werden, forderte er. Kolleginnen und Kollegen in der Praxis müssten mitgenommen wer­den, sagte Ertl weiter.

Statt Standorte in große Ambulanzen umzuwandeln, sei es besser, Praxen direkt an den Krankenhäusern an­zusiedeln. „Junge Kolleginnen und Kollegen wollen lieber angestellt sein“, erklärte er. Es sei von „größter Be­deutung, die Interessen unseres medizinischen Personals im Auge zu haben“, so Ertl. Darüber hinaus pochte er auf genügend Akzeptanz in der Bevölkerung.

Die geplante Krankenhausreform sieht Leistungsgruppen vor, die bundeseinheitlich definiert werden sollen. So ist eine Definition einer benötigten technischen und personellen Ausstattung für die Erbringung von be­stimmten Leistungen vorgesehen. Nach diesen Leistungsgruppen soll künftig die Krankenhausplanung der Bundesländer erfolgen.

Bund und Länder haben sich schon darauf geeinigt, vorerst mit den 64 bereits definierten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen plus fünf weiteren zu starten. Die Gruppen sollen perspektivisch weiterentwickelt werden. Noch nicht klar ist, welche Ausnahmeregelungen für die Zuweisung der Leistungsgruppen möglich sein werden. Im Januar soll ein geeinter Referentenentwurf von Bund und Ländern vorliegen.

cmk

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