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Krankenhausreform: Hessen legt Leistungsgruppen fest

  • Freitag, 2. Oktober 2026
/natali_mis, stock.adobe.com
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Berlin/Wiesbaden – Hessen ist mit der vorläufigen Zuteilung der Leistungsgruppen einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform gegangen. Wie das Gesundheitsministerium in Wiesbaden heute mitteilte, wurden in der neuen Krankenhausplanung alle vorhandenen Notfallstandorte erhalten sowie keine Veränderungen in der Geburtshilfe sowie bei der Kinder- und Jugendmedizin vorgenommen. Die Standorte für einige planbare Spezialeingriffe wurden allerdings reduziert.

„Nah im Notfall und planbar zum Spezialisten“, dieses Motto gab die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) heute aus. Sie betonte in einer Mitteilung: „Die Grund- und Notfallversorgung bleibt in allen Regionen Hessens verlässlich gewährleistet. Die Menschen können sich weiter darauf verlassen, im Notfall schnell medizinische Hilfe zu erhalten.“

Mit der vorläufigen Festlegung bei den Leistungsgruppen hat das Land auch einige Veränderungen vorgenommen. „Bessere Versorgung bedeutet aber auch, dass sich Krankenhäuser auf bestimmte Leistungen spezialisieren und Doppelstrukturen minimiert werden. Nicht viele Häuser machen alles ein bisschen, sondern wir stärken unsere Krankenhäuser gezielt und sorgen für hochqualifizierte Einrichtungen“, sagte Stolz.

Konzentration bei planbaren Eingriffen

Für die Konzentration von Leistungen listet das Ministerium fünf Beispiele auf. So werden die Pankreaseingriffe, die aktuell an 23 Krankenhäusern durchgeführt werden können, an 15 Standorten konzentriert. Die Versorgung eines Ovarialkarzinoms (Eierstockkrebs) wurde bislang an 28 Kliniken im Land angeboten. Auch hier sollen es künftig 15 Häuser sein, die die Leistungsgruppe zugeteilt bekommen. Künstliche Kniegelenke sollen statt wie bisher an 66 nun an 50 Kliniken abrechenbar sein.

Bei der Versorgung von Brustkrebs sollen statt 29 in Zukunft 24 Krankenhäuser Frauen versorgen können. Auch in der Neurochirurgie soll es eine Konzentration geben: Derzeit haben 17 Kliniken diese Eingriffe durchgeführt, künftig sollen es noch 13 Häuser sein.

Die Krankenhäuser haben insgesamt etwa 1.800 Leistungsgruppenanträge gestellt. In diesen Tagen bekommen sie ihre vorläufigen Bescheide zur Leistungsgruppenzuteilung. Dazu können allen Kliniken im Anschluss Stellung nehmen, betonte das Ministerium. Es soll auch eine Anhörung geben, die finale Zuteilung ist für Dezember vorgesehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Klinikträger dagegen klagen werden. Öffentlich abrufbar sind die jeweiligen Zuteilungen noch nicht.

Man habe damit die „Grundlage für eine leistungsfähige und verlässliche Versorgungslandschaft geschaffen“, heiß es dazu. Insgesamt führe der Plan zu „mehr Qualität, höherer Patientensicherheit und besseren Behandlungsergebnissen“, betonte Ministerin Stolz. „Die Reform steht damit für Versorgung mit mehr Qualität und nicht für weniger Leistung.“

Der neue Versorgungsplan fürs Land sei gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HGK) entstanden. „Wir haben diesen Reformprozess von Anfang an konstruktiv als agiler Gesundheitsgestalter begleitet, weil wir vor dem medizinischen Fortschritt nicht die Augen verschließen können – und weil der demografische Wandel ebenso wie der zunehmende Fachpersonalmangel Faktoren sind, die wir dabei berücksichtigen müssen“, sagte Christian Höftberger, Präsident der HKG, in der Mitteilung des Ministeriums. „Wir begrüßen, dass Hessen hier eigene, durchdachte Wege geht, auch mit Blick auf mitunter wenig flexible bundesrechtliche Vorgaben.“

Finanzierung über den Krankenhaustransformationsfonds

Finanziert wird die Reform auch durch den Krankenhaustransformationsfonds, den Bund und Länder gemeinsam aufgesetzt haben. Nach Angaben des Ministeriums gehen 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen in Hessen in den Fonds. Bis 2035 soll der Fonds „gezielt für strukturelle Veränderungen und nicht für laufende Kosten eingesetzt werden“, wie das Ministerium in Wiesbaden betont. Städtische und ländliche Regionen sollen davon profitieren. Das Ministerium sieht sich bundesweit an der Spitze: „Hessen nimmt seit Jahren bei der Investitionsförderung seiner Krankenhäuser im Bundesvergleich eine Spitzenposition ein.“

In Hessen laufen derzeit in einigen Regionen bereits Konzentrationsprozesse, die das Ministerium ebenfalls lobend in der Mitteilung hervorhob. So werden einige Standorte zu einer „Medizinischen Versorgungsklinik“ (MVK) weiterentwickelt. Diese in der Bundespolitik lange als Level-1-i-Kliniken bezeichnete Versorgungseinrichtungen, werden in anderen Bundesländern beispielsweise Regio-Kliniken oder Regionale Gesundheitszentren (RGZ) genannt.

Beispielsweise wurde in Kassel das Elisabeth-Krankenhaus Kassel von der St. Vinzenz Gruppe Fulda übernommen und mit dem Marienkrankenhaus Kassel zusammengeführt. Dieser Prozess läuft seit dem 1. Januar 2025.

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg im Norden von Hessen und die Stadt Korbach haben die Fusion des Kreiskrankenhauses Frankenberg mit dem Stadtkrankenhaus Korbach beschlossen. Die Transformation zum gemeinsamen „Klinikum Waldeck-Frankenberg“ ist damit erfolgreich angelaufen. Die neue „Hinterland Klinik“ im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf plant in eine Medizinische Versorgungsklinik (MVK) überführt zu werden, um so dauerhaft eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherzustellen, hieß es weiter.

Eine große trägerübergreifende Fusion findet gerade in Darmstadt statt: Dort gehen das Klinikum in kommunaler Hand sowie das katholische Elisabethenstift Darmstadt zusammen und firmieren seit Januar 2026 zu einem gemeinsamen Großkrankenhaus „Südhessen Kliniken“.

bee

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