Neuer Krankenhausplan für Hessen soll noch im November durchs Kabinett

Berlin – Die Umsetzung der Krankenhausreform bringt die Planungsbehörden der Bundesländer an Grenzen. Das sagte Sonja Optendrenk (CDU), Staatssekretärin im hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, gestern im Rahmen eines gesundheitspolitischen Forums.
Die hessische Landesregierung wolle aber trotz der Herausforderung noch im November einen neuen Krankenhausplan im Kabinett beschließen, so Optendrenk. Dabei sei man von einer Ist-Bedarf-Analyse ausgegangen, die um erwartete Effekte durch Ambulantisierung und demografische Entwicklungen ergänzt worden sei.
Unter der Berücksichtigung der vorgegebenen Bundeskriterien seien dann bestehende Spielräume identifiziert und der Krankenhausplan novelliert worden. Ein zentrales Ziel sei die wirtschaftliche Tragfähigkeit der erhaltenen Standorte gewesen, erläuterte die Politikerin.
Optendrenk betonte, dass auch aus Sicht der Länder eine strukturelle Krankenhausreform aus qualitativen und finanziellen Gründen grundsätzlich notwendig ist. Dabei habe man die „Unterstützung des Bundes“ benötigt, etwa zur Umsetzung von möglichst einheitlichen Rahmenbedingungen – welche die Staatssekretärin als „etwas Gutes“ bewertete.
Nach wie vor bereite den Ländern die Verknüpfung von Planungs- und Finanzierungsinstrumenten, wie sie mit den Leistungsgruppen angelegt sei, Sorgen. Die Mechanik funktioniere „an der ein oder anderen Stelle“ nicht.
In diesem Zusammenhang greife auch der oft vorgetragene Vorwurf einer „Verwässerung“ der Reform durch die Länder nicht: Die stationäre Versorgung müsse „praktikabel und gangbar“ sicherstellbar sein, sagte sie. Bei einer so großen und tiefgreifenden Reform seien eben beispielsweise Übergangszeiten nötig, um bei gegebenenfalls auftretenden Problemen gegensteuern zu können.
Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gab Optendrenk insofern recht, als dass die „richtige und wichtige“ Krankenhausreform funktionieren müsse. Die erste Lesung des für den Gesamtprozess notwendigen Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) solle kommende Woche im Bundestag erfolgen.
Mit den Anpassungen mache man die Reform pragmatischer umsetzbar und sorge für „realistische Fristen“ sowie mehr Spielräume für die Länder. Es herrsche aber auch dann „keine Beliebigkeit“ – so bleibe der Bund bei den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien konsequent. Nachjustierungen blieben aus seiner Sicht möglich, aber es gelte das Motto: „Verbessern, nicht verwässern.“
Pantazis appellierte an die Länder, ausreichend finanzielle Mittel für die nun anstehende Strukturkonsolidierung bereitzustellen. Dies gelte sowohl für die ohnehin bestehende Verpflichtung zur Investitionskostenfinanzierung als auch für die Co-Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds.
Genau diesbezüglich forderte Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), „Hilfe von der Koalition“ ein. Schon die allgemeine Investitionskostenfinanzierung in Berlin, die Landesregierung stellt eine Koalition aus CDU und SPD, reiche „vorne und hinten nicht“.
Da Berlin nun auch nur einen Bruchteil der möglichen Co-Finanzierung für den Transformationsfonds leisten wolle und so den Kliniken Fördermittel in Millionenhöhe vorenthalte, würden sich die finanziellen Probleme kumulieren. Die gewünschte und auch notwendige Transformation der Krankenhauslandschaft sei so kaum leistbar.
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