Ärzteschaft

Krankenhausreform: KV Berlin befürchtet Wettbewerbs­verzerrung

  • Freitag, 14. Juli 2023
/picture alliance, Christophe Gateau
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Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin begrüßt die Vorschläge für eine substanzielle Kranken­hausreform, warnt jedoch zugleich vor möglichen Verwerfungen zwischen den Sektoren.

Denn die KV befürchtet, dass die geplante Reform stationäre Probleme erneut in den ambulanten Bereich verschieben und der Gesetzgeber seine „feindliche Politik gegenüber den niedergelassenen Ärzten“ damit ungehindert fortsetzen könnte.

Derzeit seien jedoch zahlreiche Eckpunkte noch zu unpräzise, um die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Vertragsärzteschaft konkret bewerten zu können.

„Weil die Länder über Jahre ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, wird die Kranken­hausreform vermutlich dazu führen, dass wirtschaftlich angeschlagene Häuser mit Geldern des ambulanten Sektors künstlich am Leben gehalten werden“, resümierte KV-Vorstandsvorsitzender Burkhard Ruppert.

Das vom BMG vorgelegte Reformpapier sieht vor, dass Level-1i-Krankenhäuser auch ambulante Leistungen anbieten können. Sollte dies zulasten der budgetierten Gesamtvergütung abgerechnet werden, könne dies zu einer stärkeren Quotierung fachärztlicher Leistungen führen, warnte Ruppert: „Wir fordern daher, eine Ungleichbehandlung bei der Vergütung gleicher Leistungen zu verhindern und damit gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen.“

„Dass die Länder den Level-1i-Krankenhäusern Investitionskosten erstatten, aber nicht den Niedergelassenen, obwohl beide ambulante Leistungen erbringen, stellt einen inakzeptablen Wettbewerbsvorteil für die Level-1i-Krankenhäuser dar“, erklärte auch KV-Vorstandsmitglied Günter Scherer.

Praxisinhaber müssten als selbstständige Unternehmer nicht nur Investitionskosten selbst tragen, sondern zudem auch privat für einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb haften. Bei Level-1i-Krankenhäusern werde das wirtschaftliche Risiko dagegen zu Lasten aller vergesellschaftet.

„Sollte diese Ungleichbehandlung Eingang in ein Gesetz finden, wird die Prüfung rechtlicher Schritte für die KV Berlin unvermeidbar“, so Scherer.

hil/sb

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