Krankenhausreform: Warken wirbt für rasche Umsetzung, Kritik von Kliniken

Berlin – Der Zank um die Krankenhausreform scheint beigelegt. In der kommenden Woche wollen Union und SPD die Novelle im Bundestag verabschieden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat eine zügige Umsetzung der Krankenhausreform angekündigt. Die Krankenhäuser sind mit dem Kompromiss, den Bund und Länder gefunden haben, wenig zufrieden.
In dem Einigungspapier werden fünf zentrale Streitpunkte ausgeräumt. Beim wichtigsten Kompromiss geht es um die Zuweisungen von Leistungsgruppen an Klinken, die die Qualitätskriterien der jeweiligen Gruppe nicht erfüllen. Hier soll es eine mehrstufige Ausnahme geben.
Bei den Streitpunkten zu Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium sowie bei der Verschärfung des Pflegebudgets sollen die bislang „vereinbarten Änderungsanträge“ beibehalten werden. Das 2020 eingeführte Pflegebudget sollte die Zahl und die Entlohnung der Pflegekräfte in Krankenhäusern erhöhen.
Kliniken können die Kosten für Pflege seitdem unbürokratisch und weitgehend ungeprüft mit den Krankenkassen abrechnen. Im Raum steht aber die Frage, ob das Instrument missbraucht werden kann. Das will die Regierungskoalition mit zusätzlichen Klarstellungen abstellen.
Das Gesetz soll kommende Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten und dann noch in derselben Woche im Plenum des Bundestages beschlossen werden. Der Bundesrat könnte sich am 27. März damit befassen.
Warken sagte heute der Rheinischen Post, jetzt könne der Wandel der Krankenhauslandschaft vor Ort umgesetzt werden. Sie betonte, dass die grundsätzlichen Ziele der Reform beibehalten würden. „Wir wollen mehr Spezialisierung, mehr Bündelung von Kapazitäten und damit eine Erhöhung der Behandlungsqualität“, sagte sie. „Auf der anderen Seite erwarten die Menschen die Sicherstellung einer Grund- und Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen.“
Die Landespolitik bewertet die Einigung nach wie vor unterschiedlich. Diese sei „kein wirklicher Kompromiss, da sie überwiegend einseitig zulasten der Länder geht“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Wesentliche Länderinteressen würden weiter nicht berücksichtigt.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk begrüßten hingegen die Verständigung. Besonders wichtig sind aus Thüringer Sicht demnach Anpassungen beim Transformationsfonds gewesen.
Dieser steht künftig nicht nur für die Konzentration im Sinne der Zusammenlegung von Standorten akutstationärer Versorgungskapazitäten zur Verfügung, sondern auch zur Erhaltung und Transformation bestehender Krankenhausstandorte.
Planungssicherheit, aber ...
Krankenhäuser und Krankenkassen zeigten sich heute erleichtert, dass nun Planungssicherheit geschaffen werde. Zugleich zeigten sie sich in großen Teilen unzufrieden mit einzelnen Regelungen und mahnten weitere Verbesserungen an.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, erklärte, die jetzt erzielten Ergebnisse ermöglichten den Bundesländern, ihre Krankenhausplanung umzusetzen und erste Projekte zu starten. Nach mehr als drei Jahre dauernden Verhandlungen sei allerdings nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer gelingenden Transformation der Krankenhauslandschaft auf den Weg gebracht worden.
Gaß begrüßte insbesondere, dass den Krankenhäusern mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zugestanden worden sei. Sehr kritisch bewertete er die sogenannte „Klarstellung zum Pflegebudget“. Es drohten neue Unsicherheiten und Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern.
Kritik an Neuregelung des Pflegebudgets
Die katholischen Krankenhäuser in Deutschland sehen die Einigung kritisch. „Der Kompromiss löst vielleicht den politischen Zank, substanziell leichter wird die Umsetzung der Krankenhausreform in der Praxis dadurch aber leider nicht“, sagte die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands, Bernadette Rümmelin.
Vor allem bei der Finanzierung müssten die Kliniken nun ein neues System im Blindflug einführen, erläuterte sie. „Dabei ist schon jetzt klar: Die Vorhaltevergütung hält nicht, was sie verspricht, nämlich die Kliniken aus dem ökonomischen Hamsterrad zu befreien und die flächendeckende Versorgung zu sichern. Sie zielt vielmehr einseitig darauf ab, Leistungsangebote zu konzentrieren und Strukturen abzubauen. Die Folge ist Wartelistenmedizin.“
Kritik übte Rümmelin auch an der geplanten Regelung zum Pflegebudget. Sie werde vor allem zu mehr Bürokratie und Auslegungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Krankenkassen führen. „Der richtige Weg wäre, das Pflegebudget auf Grundlage des tatsächlichen Pflegebedarfs in den Krankenhäusern zu ermitteln und darüber das benötigte Personal und die Refinanzierung abzuleiten.“
„Die Einigung ist ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser – und eine ermutigende Nachricht für die Menschen in unserem Land“, sagte Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV). Nun bestehe Klarheit über den gesetzlichen Rahmen und die Umsetzung der Reform durch die Länder und Häuser kann vorangebracht werden.
Entscheidend sein nun eine praxisnahe, am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtete Umsetzung des Reformpakets. Das gelte besonders für die Anpassungen des Pflegebudgets. Besonders die praxisgerechte Abgrenzung von Tätigkeiten, Funktionen und Qualifikationen bei der Pflegebudgetermittlung kann aus Sicht des DEKV für die Praxis herausfordernd sein. „Hier bedarf es klarer, handhabbarer Regelungen, um zusätzliche Bürokratie und Verzögerungen für die Krankenhäuser zu vermeiden“, sagt Radbruch.
Vergleichbare gesetzliche Anpassungen – etwa bei der Einführung des Pflegebudgets oder beim Fixkostendegressionsabschlag – hätten in der Vergangenheit gezeigt, dass neue Abgrenzungs- und Auslegungsfragen regelmäßig zu langwierigen Verhandlungen führten. „Zu befürchten ist, dass die Schiedsstellenverfahren für die neue Pflegebudgetregelungen explodieren. Und damit die Schiedsstellen stark überlastet sind.“
Einigung zeigt wenig Reformmut
„Diese Einigung zeigt wenig Reformmut und schwächt die ursprüngliche Krankenhausreform“, sagte Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Er betonte, die Länder seien jetzt am Zuge über Leistungsgruppen, Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten zu entscheiden, um echte Strukturveränderungen und Qualitätsverbesserungen auf den Weg zu bringen.
„Der demografische Wandel, die finanzielle Lage der Krankenkassen und die wirtschaftliche Situation der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser machen ein Handeln dringend erforderlich. Eine weitere Krankenhausreform können wir uns nicht leisten“, so Scholz.
Die Universitätsklinika erkennen aber auch positiven Ansätze. Besonders die Berücksichtigung der Universitätsklinika im Transformationsfonds und die Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben unterstrichen ihre zentrale Rolle im Versorgungssystem.
Krankenkassen ziehen gemischte Bilanz
Eine gemischte Bilanz zog die AOK. Die ursprünglich konsequenten Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser seien jetzt „löchrig wie ein Schweizer Käse“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. So könnten künftig Leistungsgruppen bis zu sechs Jahre lang auch an Krankenhäuser zugewiesen werden, die die damit verbundenen Qualitätskriterien gar nicht erfüllten.
„Trotzdem ist dieser Kompromiss für uns akzeptabel, weil die Krankenkassen in diese Entscheidungen eingebunden werden müssen. Und die Einigung ist wichtig, weil damit der Vermittlungsausschuss abgewendet werden konnte und es nun endlich Planungssicherheit für alle Beteiligten gibt.“
Damit habe die Regierungskoalition die notwendige Handlungsfähigkeit bewiesen. Die beteiligten Akteure müssten jetzt gemeinsam vor Ort daran arbeiten, dass die neu geschaffenen Ausnahmen nicht dazu führten, das zentrale Reformziel der qualitätsorientierten Konzentration der Krankenhauslandschaft zu torpedieren.
Positiv sieht Reimann die Regelungen zum Pflegebudget. Hier werde endlich klargestellt, dass Tätigkeiten, die nichts mit der unmittelbaren Pflege am Patienten zu tun haben, nicht mehr länger über das Pflegebudget finanziert werden dürften. Es brauche aber sofort eine wirksame Begrenzung der Pflegepersonalkosten durch eine Obergrenze.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sprach von einem im Ergebnis tragfähigen Kompromiss. „Dem immensen Druck aus den Ländern und der Krankenhäuser wurde nicht nachgegeben“, sagte sie. Die Einigung sei allerdings auch kein Grund für großen Jubel.
Zahlreiche Änderungen im Gesetz können aus ihrer Sicht den notwendigen Strukturwandel stark verzögern und weitere Reformschritte verschleppen. Das betrifft demnach zu lange Umsetzungsfristen und zu viele Ausnahmen bei den Qualitätsvorgaben.
„Zumindest beginnt die Krankenhausreform nach zähem Ringen und sie hat trotz der vorgenommenen Aufweichungen das Potenzial, mittelfristig die Versorgung der Menschen zu verbessern“, so Stoff-Ahnis. Nun komme es im nächsten Schritt darauf an, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Denn ohne Zustimmung der Länderkammer wäre diese Einigung faktisch nichts wert.“
„Wie es bei Kompromissen oft der Fall ist: Ein Grund zum Jubeln ist das nicht, denn der notwendige Strukturwandel wird weiter ausgebremst“, kommentierte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und zusätzliche Umsetzungsspielräume würden die Gefahr bergen, dass Qualitätsvorgaben verwässert und strukturelle Anpassungen weiter aufgeschoben würden. „Eine Krankenhausreform, die vor allem Übergangsregelungen produziert, wird ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht“, sagte Klemm.
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