Politik

Krankenhausreform könnte bis zu neun Milliarden Euro jährlich einsparen

  • Mittwoch, 4. Februar 2026
/alexlmx, stock.adobe.com
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Essen – Die bereits begonnene Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft könnte ab 2035 rund neun Milliarden Euro jährlich an Ausgaben in der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) einsparen. Das zeigen aktuelle Schätzungen des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung.

Damit könnte die Krankenhausreform im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Ausgaben leisten, die derzeit drastisch steigen.

„Konservativ gerechnet sollten wir bis 2035 mit rund 1.000 Krankenhausstandorten in Deutschland auskommen, um die Patientenversorgung künftig sicherzustellen und gleichzeitig aus der Kostenexplosion herauszukommen“, sagte Christian Karagiannidis, Intensivmediziner und ehemaliges Mitglied der Regierungskommission Krankenhaus, die die Grundlage für die bundesweite Krankenhausreform erarbeitet hat, dem Deutschen Ärzteblatt.

Karagiannidis hat die Berechnungen gemeinsam mit dem Gesundheitsökonomen Boris Augurzky vom RWI-Institut vorgenommen. „Dadurch würden die Krankenhäuser etwas größer werden“, sagte Karagiannidis weiter. Vorteile seien, dass sie eine bessere Qualität leisten als auch wirtschaftlich effizienter arbeiten könnten. „Wir schlagen damit also zwei Fliegen mit einer Klappe.“

Hypothetisch könnten 340 Kliniken genügen

Von 2019 bis 2023 sei die Zahl der Krankenhausstandorte um etwa fünf Prozent zurückgegangen, schreiben die beiden Autoren in einem soeben veröffentlichten Papier. „Das Potenzial der Optimierung geht allerdings weit darüber hinaus.“

Damit 99 Prozent der deutschen Bevölkerung innerhalb von 30 Pkw-Minuten mindestens einen Krankenhausstandort erreichen könnten, würden Augurzky und Karagiannidis zufolge bei einer kompletten Neugestaltung der Krankenhauslandschaft rein hypothetisch rund 340 der aktuell 1.600 somatischen Standorte genügen.

Berücksichtige man bereits bestehende Strukturen, bräuchte man etwa 740 Standorte. Um regionale Monopolisten zu vermeiden, seien hingegen rund 1.000 Krankenhäuser nötig.

Statt den 61 großen Krankenhäusern (mehr als 900 Betten), die es dem Statistischen Bundesamt zufolge 2023 gegeben hat, bräuchte es künftig etwa 75. Auch von Kliniken mit 500 bis 900 Betten würden mehr benötigt (statt jetzt 167 künftig 220).

Kleine Krankenhäuser, die 200 Betten und weniger haben, müssten hingegen deutlich reduziert werden (787 auf 350). Und auch die mittelgroßen Häuser (200 bis unter 500 Betten) müssten von 599 auf 355 Standorte abgebaut werden.

Mehr Investitionen, mehr Einsparungen

Um diese Sollstruktur bis 2035 erreichen zu können, seien idealerweise rund 64 Milliarden Euro an Investitionen – für den Bau von Zentralkliniken sowie zur Umwandlung oder Schließung von Altstandorten – nötig, heißt es in dem Papier weiter. Sollte nach dieser Möglichkeit zentralisiert werden, seien den beiden Autoren perspektivisch sogar bis zu knapp elf Milliarden Euro an jährlichen Einsparungen möglich.

Da der aktuell geltende Transformationsfonds 50 Milliarden Euro für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre vorsieht, seien aber lediglich knapp 80 Prozent des Zielbilds ab 2035 möglich und damit etwa 8,7 Milliarden Euro an Einsparungen.

Bezogen auf die GKV könnte dies 0,4 Prozentpunkte weniger Beitragssätze bedeuten, heißt es in dem Papier. Da Krankenkassen von knapp zwei Milliarden Euro pro 0,1 Beitragssatzpunkte ausgehen, könnte dieser Schätzung zufolge der Großteil in der GKV eingespart werden (sieben bis acht Milliarden). „Schritt für Schritt wären Einsparungen in den Jahren davor bereits realistisch“, ergänzte Karagiannidis.

Zugrunde gelegt wird für diese Annahme eine klare Reduktion der stationären Fallzahl als auch eine weitergehende Ambulantisierung. Rund 1,2 Millionen Fälle vormals stationäre Fälle sollten demnach künftig als Hybrid-DRG ambulant erbracht werden.

Allerdings warnen die Autoren vor einer möglichen Verwässerung der Reform durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das derzeit im Bundestag beraten wird. Dieses sieht mehr Ausnahmemöglichkeiten und flexiblere Vorgaben bei der Umsetzung für die Länder vor. Die Länder hatten zudem kürzlich erneut weitere Ausnahmen gefordert.

Insbesondere der Wunsch, auch Bestandskrankenhäuser über Mittel des Transformationsfonds zu finanzieren, sehen die Autoren sehr kritisch. Dies sei dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zufolge „eine ureigene Aufgabe der Bundesländer“. Und: „Damit würden die Mittel des Fonds weiter zweckentfremdet.“

Mit den aktuell festgehaltenen Regeln im KHAG seien ab 2035 nur Einsparungen von rund 4,3 Milliarden Euro möglich, schätzen die Autoren. „Sollte das geplante KHAG sogar dazu führen, den Istzustand weitestgehend zu zementieren, was insbesondere durch die Regelungen zu Kooperationen droht, würden überhaupt keine Einsparungen erzielt“, warnen sie weiter.

„Angesichts der explodierenden Sozialabgabenquote, die ohne ein beherztes Gegensteuern bis zum Jahr 2035 insgesamt bei über 50 Prozent liegen dürfte, ist ein Ausbremsen der Strukturoptimierung unverantwortlich.“

Um dieses Ziel der Konzentration und Spezialisierung aber erreichen zu können, dürfe es mit dem KHAG keine weiteren Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für die Bundesländer geben, forderte deshalb Karagiannidis. „Sinnvoll ist lediglich, dass die Bundesländer künftig selbst darüber entscheiden dürfen, welche Klinik eine Fachklinik sein soll.“

cmk

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