Politik

Krankenhausreform: Einigung steht offenbar fest

  • Donnerstag, 26. Februar 2026
/gpointstudio, stock.adobe.com
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Berlin – Nachdem Anfang der Woche die parlamentarischen Beratungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHAG) von den Tagesordnungen im Gesundheitsausschuss und vom Bundestagsplenum gestrichen wurden, liegt nun offenbar doch eine Einigung zwischen Bund und Ländern auf dem Tisch.

Bei den Streitpunkten zur Qualität und Zuweisung von Leistungen, bei Definitionen von Fachkrankenhäusern und Klinikstandorten wurde das seitens des Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Andreas Philippi (SPD), bestätigt. Man habe „bis zuletzt um gute Lösungen gerungen und nun Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft gezeigt“, erklärte Philippi, der Minister in Niedersachsen ist.

Offiziell wollen die Fraktionen den Kompromiss dem Vernehmen nach am kommenden Dienstag in ihren jeweiligen Sitzungen beschließen.

In dem Einigungspapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, werden fünf zentrale Streitpunkte ausgeräumt. Es soll am Mittwochabend zwischen Union und SPD im Bundestag vereinbart und dann mit den Bundesländern beschlossen worden sein. Auf einer offenbar „chaotischen“ Sitzung am Montag – so bezeichneten es Teilnehmende – wurden viele dieser Punkte noch einmal strittig diskutiert, obwohl bereits vergangene Woche Einigkeit dazu gegeben haben soll.

Zuweisung von Leistungsgruppen und Standorte

Beim wichtigsten Kompromiss geht es um die Zuweisungen von Leistungsgruppen an Klinken, die die Qualitätskriterien der jeweiligen Gruppe nicht erfüllen. Hier soll es eine mehrstufige Ausnahme geben. So soll eine erstmalige Ausnahme für drei Jahre grundsätzlich im „Einvernehmen“ mit den Krankenkassen erlaubt werden.

Wenn Bundesländer Leistungsgruppen bereits bis zum Jahresende 2026 zuweisen, kann diese einmalige Ausnahme mit „Benehmen“ der Krankenkassen erfolgen – also können diese nicht ihr Veto einlegen.

Dies ist besonders für Bundesländer interessant, die bei ihrer Krankenhausplanung gemäß den Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) schon besonders weit sind. Kommen nach den ersten drei Jahren erneut Ausnahmen von weiteren drei Jahren hinzu, muss diese Unterschreitung der Qualitätsvorgaben ebenso mit den Krankenkassen im „Einvernehmen“ gelöst werden.

Weiterer Streitpunkt war die Standortdefinition von Kliniken: Dabei geht es um die Frage, wie weit einzelne Klinikorte auseinander liegen dürfen, um als ein Standort gezählt werden zu können. Vorgesehen ist dabei die sogenannte 2.000-Meter-Regelung. Diese soll „nach intensiver Diskussion“ nun beibehalten werden, heißt es in dem Kompromisspapier. Somit müssen bei Ausnahmen die Krankenkassen ebenso informiert werden sowie bei Einzelfallabweichungen einbezogen werden.

Dritter Einigungspunkt ist die Definition von Fachkrankenhäusern. Diese Frage war besonders den bayrischen Vertreterinnen und Vertretern in den Verhandlungen wichtig. Bislang sollte die Selbstverwaltung – in diesem Fall der Gemeinsame Bundesausschuss – eine Definition binnen der kommenden drei Jahre erarbeiten. Ebenso soll nach zwei Jahren das Gesetz mit Blick auf die Fachkrankenhäuser von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) evaluiert werden.

Diese Fristen wurde nun deutlich verschoben, so dass erst nach September 2029 eine erste Evaluation von DKG und GKV-Spitzenverband erfolgen soll, die Vereinbarung einer Fachkrankenhausdefinition muss erst im März 2030 vorliegen. Eine Zuordnung von diesen Krankenhäusern in das „Level F“ kommt somit mit Wirkung zum 1. Januar 2031. „Den Ländern wird so mehr Planungssicherheit ermöglicht“, heißt es dazu im Kompromisspapier.

Protokollnotiz als Teil der Einigung

Mit Blick auf den Krankenhaustransformationsfonds, mit dem die Länder den Umbau der Kliniklandschaft finanzieren können, soll es eine „klarstellende Formulierung“ in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses geben. Wie diese Formulierung aussieht, ist derzeit noch nicht bekannt. Voraussichtlich zur Sitzung des Ausschusses kommende Woche Mittwoch soll diese entsprechend vorliegen.

Auch bei den Streitpunkten zu Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium sowie bei der Verschärfung des Pflegebudgets sollen die bislang „vereinbarten Änderungsanträge“ beibehalten werden.

Mit dieser Einigung kann das Gesetz sehr wahrscheinlich kommende Woche Mittwoch im Gesundheitsausschuss im Bundestag beraten und dann noch in der selben Woche im Plenum des Bundestages beschlossen werden. Die Sitzung des Bundesrates kommende Woche Freitag wird dabei aber nicht mehr erreicht. Die Ländervertreter können frühestens am 27. März dazu abstimmen.

Im Bundesrat sei wohl nun keine Verzögerung mehr zu erwarten: Es „konnte die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz verhindert werden“, erklärte GMK-Vorsitzender Philippi in seiner Mitteilung. „Mit den jetzt geeinten Punkten wird der Koalitionsvertrag umgesetzt und die Umsetzung der Krankenhausreform kann in den Ländern weiter voranschreiten.“

bee

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