Politik

Kranken­hausträger beklagen Wett­bewerbsverzerrung

  • Donnerstag, 30. November 2023
/Sutthicha, stock.adobe.com
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Berlin – Mehrere Krankenhausträger warnen vor Wettbewerbsverzerrung im Krankenhausbereich. Bund und Länder müssten dafür Sorge tragen, dass alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft eine auskömmliche und zuverlässige Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten erhalten, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK), des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV), des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland.

Deutschlands Krankenhäuser befänden sich in einer dramatischen finanziellen Situation, so betonen die Verbände. Verantwortlich dafür seien nicht ausgeglichene inflationsbedingte Preissteigerungen und die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten. Immer mehr Krankenhäuser seien deshalb unabhängig von ihrer Trägerschaft von Zahlungsunfähigkeit bedroht.

Das in dieser Lage viele Städte und Landkreise mit Steuermitteln Defizite von Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft ausgleichen, stelle eine „erhebliche Wettbewerbsverzerrung“ dar. Verwiesen wird auch auf ein Rechtsgutachten, welches zeige, dass dies gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Die Praxis des einseitigen Verlustausgleichs für kommunale Kliniken darf nach Auffassung der Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft so nicht weiter stattfinden.

„Konkret bedeutet das, dass die Kommunen, die sich freiwillig für einen Defizitausgleich bei kommunalen Krankenhäusern entscheiden, diesen Anspruch auch gegenüber den freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern erfüllen müssen. Deshalb stellt die derzeitige Praxis des Defizitausgleichs nur für kommunale Krankenhäuser einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen das europäische Beihilfenrecht dar,“ betonte Rechtsexperte Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam.

Die Auftraggeber des Gutachtens bemängeln zudem die fehlende Transparenz der Subventionen. Diese würden „oft möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit“ gewährt und nicht transparent ausgewiesen. Im Jahr 2023 habe das Volumen geplanter Defizitausgleiche „auf Basis von Presseberichten“ bundesweit bei mindestens 900 Millionen Euro gelegen.

Subventionen dürften kein regelhaftes Finanzierungsinstrument werden – andernfalls werde man überprüfen, wie der Anspruch auf Gleichbehandlung bei Quersubventionierungen durch Länder und Kommunen auf Basis des Rechtsgutachtens vor Ort umgesetzt werden kann und ihn gegebenenfalls auch gerichtlich einfordern.

aha

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