Politik

Krankenkassen dringen auf Fortschritte bei der Krankenhausreform

  • Freitag, 5. Januar 2024
Stefanie Stoff-Ahnis /GKV-Spitzenverband
Stefanie Stoff-Ahnis /GKV-Spitzenverband

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dringt im neuen Jahr auf Fortschritte bei der geplanten Krankenhausreform für eine bessere Patientenversorgung.

„Seit über einem Jahr wird viel diskutiert und noch mehr gefordert, aber wir haben noch nicht einmal einen Referentenentwurf“, beklagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband. Dies liege vor allem an einer Blockadehaltung der Länder.

Stoff-Ahnis äußerte sich besorgt, dass es in erster Linie um Finanzierungswünsche von Krankenhäusern und Ländern gehe. „Wir müssen die Reformdiskussion wieder vom Kopf auf die Füße stellen und erst über die besseren Versorgungsstrukturen sprechen und dann über die Finanzierung – und nicht umgekehrt.“

Im vergangenen Jahr hätten die Kliniken rund 93 Milliarden Euro von den Krankenkassen erhalten. „Das war jeder dritte Beitragseuro aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden. Es ist genug Geld im System, es muss nur besser genutzt werden“, sagte Stoff-Ahnis.

Die eigentlich für Mitte Januar vereinbarte Bund-Länder-Runde zur weiteren Erarbeitung der Krankenhaus­re­form war von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verschoben worden. Die Pläne zielen darauf, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen.

Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten erhalten. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen auch einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass sich das zunächst zum 1. Januar 2024 angepeilte Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) wies die Kritik des GKV-Spitzenverbands an den Ländern zurück. „Die Forderungen der Länder nach Korrekturen an dem Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Lauterbach beziehen sich keineswegs nur auf finanzielle Aspekte und sind in der Sache gerade auch für ein Gelingen der Reform wichtig. Deshalb ist es falsch, von einer ‚Blockadehaltung‘ der Länder zu sprechen.“

Bayern setze sich für eine „effektive und pragmatische“ Krankenhausreform ein, so Gerlach. Die Krankenhaus­planung müsse aber in der Verantwortung der Länder bleiben. Zudem brauche man von der Bundesregierung eine vorausschauende Auswirkungsanalyse.

„Lauterbach hatte zunächst angekündigt, bis Anfang Dezember seine schriftlichen Änderungen am Arbeits­ent­wurf des sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vorzulegen, damit die Länder diese bewerten und darüber beraten können. Das ist leider nicht geschehen, weshalb die Länder nochmals nach­gehakt haben.“

Als Antwort darauf habe der Bundesgesundheitsminister erklärt, zunächst das Ergebnis des Vermittlungsaus­schusses zum Krankenhaustransparenzgesetz abzuwarten. „Im Klartext heißt das, wir müssen warten“, kriti­sierte Gerlach.

dpa/EB

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