Krankenhausreform: Lauterbach verschiebt Bund-Länder-Gespräche in den Februar

Berlin – Die weitere Ausarbeitung der Krankenhausreform verzögert sich um einige Wochen. Die vereinbarte Bund-Länder-Runde, die sich am 15. Januar 2024 zur weiteren Erarbeitung der Krankenhausreform treffen sollte, werde verschoben, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute im Rahmen einer Pressekonferenz auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Dennoch werde „ohne Zeitverlust“ weiter am Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gearbeitet. Zunächst wolle Lauterbach die Arbeit im Vermittlungsausschuss sowie das Votum der Länder zum Transparenzgesetz abwarten.
Dies formuliert Lauterbach auch in einem Antwort-Brief an den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, dem baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne): „Da das Ergebnis des Vermittlungsausschusses jedoch voraussichtlich einen direkten Einfluss auf den Inhalt der Krankenhausreform haben wird, bitte ich um Verständnis, dass dieses erst einmal abgewartet wird", schreibt Lauterbach an Lucha in einem Brief, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Zuvor hatte sich Lucha schriftlich an Lauterbach mit der Bitte gewandt, den bis zum 1. Dezember zugesagten Entwurf für den aktuellen Stand des KHVVG den Ländern zu übersenden. Die finanzielle Lage in den Kliniken spitze sich aktuell zu, so Lucha: „Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie nachdrücklich, den Ländern den fortgeschriebenen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes noch vor Weihnachten zu übersenden. Wie in der Sitzung am 23. November 2023 vereinbart, werden die Länder den überarbeiteten Entwurf anschließend prüfen, bevor es eine weitere Sitzung der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform geben wird, in der der Arbeitsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes finalisiert werden soll", schrieb Lucha.
Lauterbach betonte auf der Pressekonferenz sowie in dem Schreiben an Lucha dabei erneut die Notwendigkeit des Krankenhaustransparenzgesetzes. Dies betreffe neben den Finanzhilfen auch die technische Vorentscheidung für das KHVVG. Die Zahlen der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern könnten nur mit dem Transparenzgesetz erhoben werden. Diese Zahlen seien entscheidend für die Weiterentwicklung des Groupers, der wiederum an die geplanten Leistungsgruppen angepasst werden soll, so Lauterbach. Der Grouper ist ein Programm, das zur technischen Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt wird.
Lauterbach erklärte heute weiter: „Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt der Anlass und die Grundlage für die Versendung eines weiteren Arbeitsentwurfs.“ Dies werde geschehen, sobald das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen werde, betonte Lauterbach. „Das wird aus meiner Sicht spätestens am 2. Februar im Bundestag sein.“
Zunächst werde erstmal Klarheit benötigt, welche Punkte in den Entwurf des KHVVG hineingeschrieben werden sollten. Er erwähnte dabei auch die per Protokollerklärung versprochene Anpassung der Landesbasisfallwerte, die im Juli 2024 an die Inflation angepasst werden sollen. Diese sollen Tarifkostensteigerung der Personallöhne sowie gestiegenen Betriebskosten besser abdecken und damit die finanziell angeschlagenen Kliniken entlasten.
In dem Schreiben an Lucha betont Lauterbach diesen Punkt ebenso: Auch ihm sei die finanziell schwierige Situation der Krankenhäuser bewusst. Gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen seien auch Lösungen erarbeitet worden, die auch im Rahmen des Transparenzgesetzes hätten kommen können. „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch eine knappe Mehrheit im Bundesrat verzögert das Inkrafttreten der Maßnahmen, weshalb ich zur Entlastung der Krankenhäuser auf ein zeitnahes Wirksamwerden setze", schreibt Lauterbach an Lucha.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: